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20210512114807

Oberlandesgericht: Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall

10:37
12.05.2021
Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen sind kein Versicherungsfall - das entschied das Oberlandesgericht in Schleswig in einem ersten Urteil aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Virus. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az.: 16 U 25/21).

Geklagt hatte ein Gaststättenbetreiber gegen eine Versicherung. Bei dieser hatte er eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die ihm einen schließungsbedingten Ertragsausfallschaden bis zu einer Dauer von 30 Tagen ersetzen sollte. Aufgrund der zum 18. März 2020 erlassenen Landesverordnung musste der Kläger das Lokal schließen. Die Versicherung lehnte danach die angemeldeten Entschädigungsansprüche ab. Bereits das Landgericht Lübeck hatte die Klage des Mannes abgewiesen. Jetzt wies das Oberlandesgericht die daraufhin eingelegte Berufung zurück.

Dass die Corona-Pandemie und daraus resultierende Verordnungen keinen Versicherungsfall darstellten, ergebe sich aus einer Auslegung der Versicherungsbedingungen, hieß es. Demnach seien nur solche Gefahren versichert, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren und aufgrund derer die zuständige Behörde eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme gegen eine Infektionsgefahr erlässt, die aus dem konkreten Betrieb stammt. Schließungen aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation seien hingegen nicht versichert.

Unabhängig davon komme eine Entschädigung aus der Versicherung auch deshalb nicht in Betracht, weil in den Versicherungsbedingungen das Coronavirus bei den namentlich genannten versicherten Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt sei. Eine Revision zu der Gerichtsentscheidung ist zugelassen.

(dpa)

Pandemie: RKI warnt vor Ungeduld und zu frühen Öffnungen

10:25
12.05.2021
Trotz bundesweit sinkender Inzidenz-Zahlen in der Pandemie hat das Robert Koch-Institut zur Geduld gemahnt und vor zu frühen Öffnungen gewarnt. «Bei aller Zuversicht dürfen wir bitte eines nicht vergessen: Diese Pandemie ist ja nicht vorbei», sagt RKI-Präsident Lothar Wieler am Mittwoch. Es erkrankten nun vor allem die Jüngeren, darunter viele Schülerinnen und Schüler sowie junge Erwachsene. Und es gebe noch immer rund 1000 Todesfälle pro Woche. «Die Situation ist weiter ernst.»

Doch auch erfreuliche Fortschritte seien zu erkennen. «Die Inzidenzen sinken in allen Altersgruppen und in allen Bundesländern», sagte Wieler. Sie nähern sich der Schwelle von 100. Ein Drittel der Bundesbürger habe inzwischen mindestens eine Impfdosis erhalten. Einer von zehn sei bereits vollständig geimpft - darunter vor allem die Älteren. «Die Impfquote allein reicht aber noch nicht aus», betonte Wieler. Um die Pandemie zu beenden, müssten 80 Prozent der Bevölkerung die Infektion entweder durchgemacht haben oder geimpft sein. «Wenn wir zu früh öffnen, würde sich das Virus wieder verbreiten».

Deshalb sei es wichtig, alle Corona-Regeln wie Maske-Tragen, Abstandhalten und Lüften weiter zu beherzigen und Testangebote wahrzunehmen. Denn es dürfe nicht auf den letzten Metern zu neuen Infektionen, Erkrankungen, Langzeitfolgen und Todesfällen kommen.

(dpa)

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