Das Ordnungsamt Magdeburg hat heute begonnen, Terrassenbetriebe zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere die erforderlichen Nachweise der Corona-Testungen von den Gästen nicht umfänglich eingefordert werden, teilte die Stadt mit.
Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass auf gastronomischen Außenbereichsflächen nur Gästen der Zutritt gewährt werden darf, die einen negativen Corona-Test vorlegen. Das Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem ist ein Anwesenheitsnachweis für alle Gäste erforderlich. An einem Tisch dürfen maximal zwei Hausstände platziert werden. Zudem müssen Gäste abseits der Tische einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Sofern Verstöße wegen fehlender Testung festgestellt werden, sieht der Bußgeldkatalog des Landes eine Bußgeldsumme von 1000 Euro für den Gastwirt vor. In Wiederholungsfällen droht die Schließung des Freiflächenbetriebes oder sogar ein Verfahren zur Betriebsschließung.