Die ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag greifende
Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. „Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.“ Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich. (dpa)
David Schröder