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20210411094357

Slowenien und Serbien lockern Anti-Corona-Maßnahmen

09:18
11.04.2021
Ljubljana/Belgrad - Das EU-Land Slowenien lockert am Montag die geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. So fällt die Einschränkung, dass die Bürger ihre jeweilige Region nur mit Ausnahmeerlaubnis verlassen dürfen. Die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr wird aufgehoben. Kindergärten und Grundschulen öffnen wieder. Gewisse Geschäfte und Dienstleistungen wie Friseure und Kfz-Werkstätten stehen erneut zur Verfügung. Auch Museen, Galerien und Museen können wieder Besucher empfangen.

Das Infektionsgeschehen hat sich in Slowenien zuletzt verlangsamt. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner gaben die Behörden am Samstag mit 301 an. In dem Land mit 2,1 Millionen Einwohnern können die Maßnahmen gegen die Pandemie in Abhängigkeit von der Zahl der Neuansteckungen pro Tag und den Neuzugängen in den Krankenhäusern verschärft oder gelockert werden.

In Serbien öffnen am Montag wieder die Einkaufszentren. Gaststätten dürfen aber ihre Kundschaft weiterhin nur im Außenbereich bedienen. In dem Balkanland mit knapp sieben Millionen Einwohnern sind die Ansteckungszahlen zuletzt leicht gesunken. Zugleich stellen die Krankenhäuser immer noch einen starken Zustrom von Covid-19-Patienten fest.

Ex-Richterbund-Chef «fassungslos» über neue Corona-Pläne des Bundes

09:02
11.04.2021
Berlin - Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, empört sich über Pläne der Bundesregierung, im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. «Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus», schrieb der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld am Samstag auf Facebook. Es gehe bei den Vorschlägen nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen «nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown», rügte er.

Gnisa nannte es eine «Nichtachtung der Justiz», wenn ab 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden müssten - obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt worden sei. Auch seien die strengen Kontaktbeschränkungen aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. «Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.»

In der Formulierungshilfe, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und die am Samstag an Fraktionen und Länder geschickt wurde, schlägt der Bund mehrere Maßnahmen für Landkreise vor, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner oder mehr registriert wird - das sind aktuell mehr als die Hälfte aller Landkreise in Deutschland. Gestattet wären etwa nur noch private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person und von insgesamt maximal fünf Personen; Kinder zählen nicht mit. Vorgeschlagen sind Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens.

Gnisa schrieb dazu, staatliche Corona-Beschränkungen dürften nicht nur auf den registrierten Ansteckungen fußen. «Nur auf die Inzidenz abzustellen, ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt, wie viel getestet wird.»