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Polizei: Auch Mitarbeiter mit Bürojobs gegen Corona geimpft

06:20
07.04.2021
Trotz knappen Impfstoffs haben bei der Thüringer Polizei auch Bedienstete mit Bürojobs eine Corona-Impfberechtigung erhalten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben einige Dienststellen der Landespolizei Impfberechtigungen an Mitarbeiter vergeben, die nicht auf der Straße unterwegs, sondern fast ausschließlich im Inneneinsatz tätig sind. Das Innenministerium verteidigte diese Praxis - das Gesundheitsministerium mahnt.

Die Impfreihenfolge wird maßgeblich von der Bundesimpfverordnung bestimmt. Demnach werden Polizei- und Einsatzkräfte zur derzeit geöffneten Prioritätengruppe zwei gezählt, "die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind". Das regelt der Paragraf drei der Verordnung.

Dennoch hält das Innenministerium eine Impfberechtigung für Polizeibeschäftigte mit Bürojobs für zulässig. Mit den Formulierungen in der Bundesimpfverordnung sei das Feld der möglichen Impfberechtigten bei der Polizei "gerade nicht trennscharf festgelegt", sagte eine Ministeriumssprecherin.

Es solle sich vielmehr "nach den flexiblen Aufgabenstellungen richten", sagte die Ministeriumssprecherin. "Durch Paragraf drei der Corona-Impfverordnung wird mit der nicht abschließenden Formulierung "insbesondere" anerkannt, dass die Arbeit der Polizei- und Ordnungskräfte dynamischen Prozessen unterworfen ist."

Laut dem Innenministerium stellen die einzelnen Polizeidienststellen die Impfberechtigungen für ihre Bediensteten aus. Damit können Beamte und Angestellte dann einen Impftermin etwa über das Thüringer Corona-Impfportal vereinbaren. Wie viele dieser Nachweise ausgegeben und wie viele Polizisten in Thüringen bereits gegen Corona geimpft worden sind, dazu konnte das Ministerium keine Angaben machen. Es gebe dazu keine landesweite Erhebung, sagte die Sprecherin.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums verwies darauf, dass mögliche Verdachtsfälle nicht weiter verfolgt würden, da es keine Vorschriften dazu gebe. Die gesellschaftliche Debatte über das Impfen zeige aber, dass ein vermeintlicher Verstoß gegen die festgelegte Reihenfolge zumindest moralisch falsch und auch unfair gegenüber den Risikogruppen sei. "Gerade die Polizei und ihre Verantwortungsträger sollten sich ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion bewusst sein", hieß es aus dem Ministerium.

Gesundheitsminister beraten über Zweitimpfung

06:15
07.04.2021
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will am Mittwoch (15.00 Uhr) mit seinen Kollegen aus den Ländern über eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zu Zweitimpfungen beraten.

Die Stiko hatte vergangene Woche empfohlen, dass Menschen unter 60 Jahren, die bereits eine erste Corona-Impfung mit dem Präparat von Astrazeneca erhalten haben, bei der zweiten Impfung auf einen anderen Impfstoff umsteigen sollen.

Grund sind eine Reihe von Verdachtsfällen auf eine Hirnvenen-Thrombose. Experten vermuten, dass das sehr geringe Risiko jüngere Menschen betrifft. Bund und Länder hatten deshalb vor einer Woche beschlossen, das Astrazeneca-Mittel in der Regel nur noch Menschen über 60 verabreichen zu lassen. Allerdings haben laut Spahn bereits 2,2 Millionen Bürger unter 60 eine erste Impfung mit Astrazeneca erhalten. Die Stiko empfiehlt, dass sie nun nach zwölf Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer oder Moderna) bekommen.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat ihre Bewertung von möglichen schweren Nebenwirkungen des Astrazeneca-Impfstoffs noch nicht abgeschlossen. Ein Ergebnis werde für Mittwoch oder Donnerstag erwartet, sagte eine Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Amsterdam.