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Koalition einigt sich auf Corona-Aufholprogramm für Kinder

13:23
30.04.2021
Die große Koalition hat nach Angaben aus der Union in den Verhandlungen über ein zwei Milliarden Euro schweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche eine Einigung erzielt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Nadine Schön, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag eine entsprechende Vereinbarung mit der SPD.

Mit dem Nachhilfe- und Sozialprogramm für Kinder und Jugendliche wollen Union und SPD die Corona-Langzeitfolgen abmildern. Das Programm sollte ursprünglich am Dienstag im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Weil es noch Abstimmungsbedarf zwischen beiden Seiten gab, wurde der Beschluss verschoben. Das Kabinett wird sich nun voraussichtlich am kommenden Mittwoch damit befassen.

Die zwei Milliarden Euro sind zur Hälfte für Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler in den Ländern gedacht, zum Beispiel unter Mithilfe pensionierter Lehrer, aber auch durch kommerzielle Anbieter. Die zweite Milliarde ist für die Aufstockung verschiedener sozialer Programme vorgesehen, um die sozialen und psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

Hier geht es zum Beispiel um mehr Geld für Sprachförderung an Kitas in sogenannten sozialen Brennpunkten, weil Kinder lange nicht in ihren Einrichtungen waren. Auch eine stärkere Förderung von Schulsozialarbeit, Freizeitangeboten und kostengünstigen Ferienfahrten ist geplant.

Die Union habe nun in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Vereine vor Ort mehr Geld bekommen, sagte Schön. Geeinigt habe man sich auch auf eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Dafür hatte sich die SPD besonders eingesetzt. Das Geld soll je nach Bedarf für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können.

(dpa)

Koalition ringt um längeren Insolvenzschutz in Corona-Krise

12:42
30.04.2021
Union und SPD ringen um eine Verlängerung des Insolvenzschutzes für Firmen, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind. Offiziell sollte diese Sonderregelung Ende April auslaufen, also in der Nacht zum Samstag. «Wir werden nächste Woche einen letzten Versuch unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren», kündigte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner am Freitag aber an. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, die Bundesregierung plane derzeit keine Verlängerung der Regelung.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verhindern, dass durch die Pandemie unverschuldet in Not geratene Unternehmen pleite gehen und verschwinden. Dabei geht es um Firmen mit Anspruch auf staatliche Corona-Hilfen. Normalerweise muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr aber die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt.

Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Für überschuldete Firmen ist sie bis Ende April ausgesetzt - unter der Voraussetzung, dass die Firmen Staatshilfen beantragt haben, die noch nicht ausgezahlt sind. Die Unternehmen müssen zudem glaubhaft machen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten.

Laufe die Regelung nun aus, müssten viele Unternehmen Insolvenz anmelden, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft hätten, kritisierte Fechner, «nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind». Es stünden tausende Jobs auf der Kippe. «Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind.» Bisher blockiere die Union eine Verlängerung.

Der Rechtspolitiker der Union, Volker Ullrich, sprach sich im «Handelsblatt» gegen eine Fortführung aus. Grund dafür sei, dass die staatlichen Hilfen für in Not geratene Betriebe mittlerweile flössen. Vor allem wegen der Probleme bei der Auszahlung der Überbrückungshilfen sei die Sonderregelung zu Jahresbeginn überhaupt verlängert worden.

Im Corona-Jahr 2020 war die befürchtete Welle von Unternehmenspleiten ausgeblieben. Die Zahl der Firmenzusammenbrüche sank vielmehr auf den niedrigsten Stand seit Jahren - vor allem weil viele notleidende Unternehmen keine Insolvenzanträge stellen mussten. Nach Einschätzung des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) entlasteten auch das Kurzarbeitergeld und staatliche Finanzhilfen die Unternehmen.

Wirtschaftsforscher rechnen aber mit deutlich steigenden Insolvenzzahlen, sollten die staatlichen Hilfsmaßnahmen in den kommenden Monaten auslaufen. Die europäischen Stabilitätswächter für die Finanzmärkte warnten vor einer Pleitewelle, die auch die wirtschaftliche Erholung gefährden könne. Die in der Krise gewährten Hilfen sollten nach dem Ende der Pandemie sanft auslaufen um das Fortbestehen überlebensfähiger Unternehmen zu sichern.

Von der Pandemie stark betroffene Branchen setzen sich für eine Verlängerung des Insolvenzschutzes ein. Es könne noch dauern, bis das Geschäft mit Reisen wieder richtig anlaufe, sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig, dem «Handelsblatt». «Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst. Das kann die Politik nicht wollen.» Der Handelsverband HDE regte eine Verlängerung bis Ende August an. Noch immer gebe es Unternehmen, die auf Auszahlung der staatlichen Hilfen warteten, zum Teil liefen auch noch Antragsfristen über Überbrückungsgelder.

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, äußerte sich dagegen zurückhaltend zu einer Verlängerung. Je länger man die Insolvenzpflicht aussetzen, desto triftiger müssten die Gründe sein, sagte er dem «Handelsblatt». Er sehe aber dennoch nicht die Gefahr, dass Unternehmen durch die Regelung am Leben gehalten würden, die eigentlich nicht überlebensfähig seien.

(dpa)

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