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20210426135749

Mehr als 65 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht

13:57
26.04.2021
Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.

Bundestag und Bundesrat hatten die umstrittene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vergangene Woche abgesegnet. Sie sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-Kennzahlen überschritten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden. An den Regeln, die einen Flickenteppich verhindern sollen, gibt es viel Kritik.

Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte. Die FDP wollte ihre Verfassungsbeschwerde noch im Laufe des Montags in Karlsruhe einreichen. Sie hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.

(dpa)

Polizei zieht erfreuliche Bilanz nach Bundes-Notbremse

13:35
26.04.2021
Die Polizei hat nach Einführung der Bundes-Notbremse in Baden-Württemberg eine positive Bilanz gezogen. «Die Bilanz zeigt in die richtige Richtung - nur noch wenige stellen ihre persönlichen Freiheiten über den Schutz der Allgemeinheit», erklärte Innenminister Thomas Strobl am Montag. Die Beamten hatten zwischen Freitag und Sonntag landesweit rund 5800 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, wie das Innenministerium in Baden-Württemberg am Montag mitteilte.

In etwa 1800 Fällen hätten Menschen keine Maske getragen, in 1500 Fällen hätten sich Menschen versammelt. Die Beamten mussten nach eigenen Angaben beispielsweise in Teningen, Waiblingen und Schwäbisch Gmünd einschreiten, wo sich teils bis zu 80 Personen mit Campingtischen und Klappstühlen zu einem Picknick zusammengefunden hätten. In Waiblingen sei zudem gegen die polizeilichen Maßnahmen protestiert worden. Die Beamten begleiteten demnach 40 Demonstrationen mit rund 2800 Teilnehmern und hätten dabei immer wieder Verstöße gegen die Corona-Regeln festgestellt.

Baden-Württemberg hat mit einer neuen Corona-Verordnung die Notbremsen-Regelung des Bundes umgesetzt. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in Kreisen drei Tage in Folge über 100 liegt, gelten nun erst von 22.00 Uhr (statt bisher 21.00) bis 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Bei einer Inzidenz bis zu 150 bleiben Click&Meet-Angebote im ansonsten geschlossenen Einzelhandel möglich. Voraussetzungen sind ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten des Kunden. Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest.

(dpa/lsw)

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