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Brüssel erwägt Klage gegen Astrazeneca wegen Lieferrückstands

10:50
22.04.2021
Die EU-Kommission erwägt eine Klage gegen den Hersteller Astrazeneca, weil er zugesagte Lieferungen von Corona-Impfstoff an die Europäische Union einseitig drastisch gekürzt hat. Dies bestätigten Kommissionskreise am Donnerstag. Alle Optionen würden vorbereitet, hieß es. Die EU-Staaten müssten einer Klage zustimmen.

Zuvor hatte das Portal «Politico» berichtet, die Kommission habe den EU-Staaten die Vorbereitung einer solchen Klage angekündigt. Diplomaten bestätigten, dass dies in einer Sitzung der EU-Botschafter am Mittwoch Thema war. Die Mitgliedsstaaten wollten bis Ende der Woche prüfen, ob geklagt werden soll.

Der britisch-schwedische Hersteller hatte den EU-Staaten zugesagt, im ersten Quartal 120 Millionen Impfdosen zu liefern. Tatsächlich waren es aber nur 30 Millionen. Die Kommission hatte wegen der Lieferrückstände bereits ein Schlichtungsverfahren mit dem Unternehmen eingeleitet. Eine Klage wäre der nächste Schritt.

Inzwischen wird der Impfstoff von Astrazeneca in vielen EU-Staaten nur noch eingeschränkt verwendet, weil er in Verbindung mit sehr seltenen Fällen von Hirnvenenthrombosen gebracht wird. Er ist von der EU-Arzneimittelbehörde EMA aber weiter uneingeschränkt freigegeben.

(dpa)

Deutsche Flughäfen kommen nicht aus der Corona-Flaute

10:50
22.04.2021
Die Flughäfen in Deutschland sind auch im März nicht aus der Corona-Flaute herausgekommen. In dem Monat nutzten nur 1,97 Millionen Passagiere einen Airport, wie der Flughafenverband ADV am Donnerstag in Berlin berichtete. Das waren 89,7 Prozent weniger als im März des Vorkrisenjahres 2019 und auch immer noch 72,5 Prozent weniger als im März 2020, in dessen Verlauf es erstmals zu größeren Verkehrseinschränkungen in Folge der Corona-Pandemie gekommen war.

An den äußerst schwachen Quartalszahlen (minus 90,0 Prozent Passagiere zum Vergleichszeitraum 2019) änderten auch die kurzfristig ins Programm genommenen Mallorca-Flüge vieler Airlines zu Ostern nur sehr wenig. Insgesamt bleibe das Angebot in den Punkt-zu-Punkt-Verkehren sehr verhalten, berichtete der Verband in seiner Statistik. Davon profitierten Netzwerk-Airlines wie die Lufthansa, die insbesondere über ihr Drehkreuz Frankfurt ein Rumpfangebot sichert.

Die Zahl der Flugbewegungen ging im Quartal an sämtlichen beobachteten Flughäfen schwächer zurück als die Passagierzahl, und zwar um 65,8 Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2019. Das lag an schwächer ausgelasteten Passagier-Jets und zusätzlichen Frachtflügen. Die Menge der ein- und ausgeladenen Fracht einschließlich der Luftpost lag im ersten Quartal mit 1,27 Millionen Tonnen 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau.

(dpa)

Deutliche Kritik im Bundesrat an Corona-Notbremse

10:49
22.04.2021
Im Bundesrat ist deutliche Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Corona-Notbremse mit verbindlichen Regeln für Maßnahmen in ganz Deutschland deutlich geworden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete vorgesehene starre Ausgangsbeschränkungen als «verfassungsrechtlich problematisch». Es gebe neben rechtlichen Bedenken auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen, warnte der CDU-Politiker am Donnerstag in einer Sondersitzung der Länderkammer.

Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien für den Infektionsschutz «kein großer Wurf». Bei Ausgangsbeschränkungen sei die Verfassungsmöglichkeit fraglich, er sei «sehr gespannt» auf die Rechtsprechung. Für Niedersachsen bedeutete das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Weil fasste seine Bewertung so zusammen: «Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu auch unschädlich.» Er kritisierte zugleich, dass die Bund-Länder-Beratungen teils problematisch gelaufen und «nicht in jedem Fall gut für das Ansehen des Föderalismus» gewesen seien.

Bouffier bedauerte es, «dass der Bundestag die Chance hat verstreichen lassen, viele Erfahrungen der Länder, die wir aus einem Jahr praktischen Krisenmanagement gesammelt haben, mehr und intensiver aufzunehmen». Das hätte die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich erhöhen können. Bouffier betonte zugleich: «Es geht nicht um die Frage, dass wir handeln. Es geht um die Frage, wie wir handeln.»

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dann dürfen Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine sind bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 meist gestoppt werden.

Das vom Bundestag am Mittwoch beschlossene Gesetz ist ein Einspruchsgesetz. Das heißt, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten.

(dpa)

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