Letztes Update:
20210421155353

Betriebsärzte in Baden-Württemberg sollen auch bald impfen

15:53
21.04.2021
In Baden-Württemberg sollen nun nach und nach auch die Betriebsärzte immer mehr impfen. Kommende Woche beginnt der erste Modellversuch bei einem mittelständischen Anlagenbauer, dann sollen die über 60-Jährigen geimpft werden. Das Sozialministerium erklärte am Mittwoch in Stuttgart, nach dem flächendeckenden Start der Impfungen in den Hausarztpraxen nach Ostern hätten nun die Vorbereitungen für einen Impfstart in den Betrieben begonnen. Die Industrie- und Handelskammern hätten sich bereit erklärt, interessierte Unternehmen zu informieren und zu koordinieren.

Amtschef Uwe Lahl hatte der «Stuttgarter Zeitung» (Mittwoch) gesagt, wenn das Land wie erhofft von Mitte Mai an jede Woche eine Million Impfdosen vom Bund erhalte, «dann ist das auch der Moment, wo die Wirtschaft hochlaufen sollte». Er rede derzeit mit ein bis zwei «Industriekapitänen» im Land, um die Impfkampagne auch in den Betrieben ins Laufen zu bekommen. Der Autobauer Daimler sei am Mittwoch dran gewesen. Nächste Woche Mittwoch will das Ministerium in größerer Runde mit Unternehmen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten offene Fragen klären.

(dpa/lsw)

Corona-Notbremse: Bundesrat entscheidet über Gesetz

15:48
21.04.2021
Der Bundesrat will am Donnerstag (11.00 Uhr) über das erweiterte Infektionsschutzgesetz entscheiden - die Corona-Notbremse. Durch das Gesetz sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einheitliche Regeln gelten, sobald an drei Tagen die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt. Der Bundestag beschloss das Gesetz am Mittwoch.

Mit der Corona-Notbremse würden dann die umkämpften Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr gelten. Außerdem sollen ab einem Wert von 165 Schulen schließen und Schüler im digitalen Distanzunterricht lernen. Viele Geschäfte dürften ab einem Schwellenwert von 150 nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten, Shopping im Geschäft wäre damit wieder verboten. Ausgenommen sind Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Das macht es für den Bundesrat schwerer, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu den Vermittlungsausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat. Viele Bundesländer kündigten jedoch an, keinen Einspruch einlegen zu wollen.

Zuletzt muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Es ist offen, ob das am Donnerstag geschehen wird, weil das Gesetz - wie jedes andere auch - im Präsidialamt erst geprüft wird.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen