Letztes Update:
20210420162651

Corona-Inzidenz im Südwesten steigt wieder leicht

16:02
20.04.2021
Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist wieder leicht gestiegen. Im Laufe der vergangenen sieben Tage haben die Behörden mit Stand vom Dienstag (16.00 Uhr) im Schnitt 172,5 Ansteckungen pro 100 000 Einwohner registriert, wie das Landesgesundheitsamt mitteilte. Am Montag hatte die Inzidenz 170,5 betragen, am Sonntag 173,4 und am Dienstag vergangener Woche 160,9.

Weiter liegen alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg über der 50er-Inzidenz. Nur unterhalb dieser Marke können Gesundheitsämter Kontakte von Infizierten nachverfolgen, wie es immer wieder hieß. 39 Kreise reißen die 100er-Schwelle, zwölf gar die 200er-Marke. Die höchste Inzidenz weist der Landkreis Heilbronn (289,4) auf, die niedrigste der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (69,8).

Die Zahl der bestätigten Fälle seit Pandemiebeginn stieg um 3841 auf 412 691. 28 weitere Menschen starben an einer Infektion mit dem Coronavirus oder im Zusammenhang damit, die Zahl der Toten stieg damit auf 9113. Als genesen gelten 361 640 (plus 1771).

(dpa/lsw)

Bundestag will einheitliche Corona-Notbremse verabschieden

15:35
20.04.2021
Der Bundestag will an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) bundesweit einheitliche Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschließen. Der Abstimmung über die sogenannte Bundes-Notbremse waren tagelange Verhandlungen vorausgegangen. Geplant sind etwa Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, wie aus dem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervorgeht. Ausgenommen von dieser Regel sind demzufolge das Joggen und Spazieren bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Die geplante Bundes-Notbremse soll gezogen werden, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Schulen auf Fernunterricht umstellen müssen, sobald die Inzidenz in der Region mehr als 165 beträgt. Ladeninhaber dürfen demnach ab einem Schwellenwert von über 150 nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) anbieten. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht. Der Bundesrat will sich am Donnerstag mit dem Gesetz befassen, nach der anschließenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll es möglichst bald in Kraft treten.

(dpa)

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