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20210418072953

Landkreise fordern Überarbeitung der Bundes-Notbremse

07:28
18.04.2021
Die deutschen Landkreise fordern eine Überarbeitung der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse. «Der Gesetzentwurf muss an vielen Stellen korrigiert werden», sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online Sonntag, Print Montag). «Die reine Anknüpfung an Inzidenzen wird dem Pandemiegeschehen nach mehr als einem Jahr und den regional sehr unterschiedlichen Situationen nicht gerecht.»

Sager fordert hingegen, die Belegung der Intensivbetten, die Reproduktionszahl und den Impffortschritt mit in die Betrachtung einzubeziehen. «Wenn ein Landkreis zwar eine hohe Inzidenz aufweist, aber gleichzeitig sehr viele freie Krankenhausbetten hat und die Impfungen gut voran gehen, muss man dies berücksichtigen können.» Gleiches gelte für klar eingrenzbare Ansteckungen etwa in einem Betrieb. «Die reine Orientierung an der Inzidenz zeichnet kein realistisches Bild der Situation vor Ort», so Sager.

Sager kritisierte die geplanten Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr in Gebieten mit hoher Inzidenz. «Diese wären in Ihrer Pauschalität ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen, weil dem kein überlegener Effekt zur Verhinderung von Neuinfektionen gegenübersteht.»

Der Landkreistag befürchtet zudem eine weitere Verkomplizierung der Regeln und geht nicht - wie eigentlich gewünscht - von mehr Einheitlichkeit aus. Hintergrund ist, dass es Ländern und Kommunen freisteht, härter durchzugreifen und auch weitere Bereiche zu reglementieren. «Insofern wird es mit dem Bundesgesetz und mit einer absehbaren Bundesverordnung noch einmal unübersichtlicher. Auch das ist schädlich für die Akzeptanz», sagte Sager.

Über mögliche Änderungen am bisherigen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes könnte der Gesundheitsausschuss am Montag befinden. Eine Verabschiedung im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen.

(dpa)

Vizekanzler: Geimpften und Genesenen rasch mehr Rechte gewähren

07:28
18.04.2021
In der Debatte über die staatlichen Corona-Beschränkungen wirbt Vizekanzler Olaf Scholz dafür, dass Geimpfte und Genesene rasch genauso behandelt werden wie negativ getestete Menschen. Die genauen Regeln dazu werde die Ministerpräsidentenkonferenz noch in diesem Monat diskutieren, kündigte der SPD-Kanzlerkandidat in der «Welt am Sonntag» an. Im Infektionsschutzgesetz finde sich dazu eine Verordnungsermächtigung, «damit wir das dann rasch umsetzen können, ohne ein weiteres Gesetz machen zu müssen». Konkret müssten Geimpfte oder Genesene dann etwa beim Shopping oder Friseur keinen Corona-Test mehr vorweisen.

Zur geplanten Corona-Notbremse des Bundes mit den umstrittenen Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr sagte Scholz, sicherlich werde in den laufenden Beratungen des Bundestags an der einen oder anderen Stelle noch ein wenig gefeilt. «Ich erwarte aber keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf.» Auf die Frage, ob es bei der geplanten Ausgangssperre Ausnahmen für Spaziergänger oder Jogger geben soll, antwortete Scholz ausweichend: «Wichtig ist mir, dass es klare, einheitliche und lebensnahe Regelungen gibt. Für die privaten Kontakte, für das Einkaufen, für Ausgangsbeschränkungen, von deren Nutzen ich weiterhin überzeugt bin. Es muss für jede und jeden nachvollziehbar sein, was gilt.»

Mit dem Gesetz soll es künftig bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen geben. Überschreitet die Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, müssen etwa Geschäfte geschlossen werden und es greifen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Der Bundestag muss dem aber noch zustimmen, zudem müssten die Neuerungen den Bundesrat passieren.

Die Menschen in Deutschland sollen noch vor den Sommerferien in die Lage versetzt werden, einen vollständigen Impfschutz unkompliziert durch eine Smartphone-App nachzuweisen, wie Mitte der Woche aus Regierungskreisen verlautet war. Die digitale Bescheinigung soll schnell und fälschungssicher nachweisen, dass die Inhaber vollständig geimpft sind und deshalb wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, auch etwa bei Urlaubsreisen.

(dpa)

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