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20210416131730

Außenminister Maas fordert wieder mehr Freiheiten für Geimpfte

12:44
16.04.2021
Wer gegen das Coronavirus geimpft ist, sollte nach Auffassung von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) auch bald wieder zu mehr Normalität zurückkehren können. «Es geht nicht um Privilegien», betonte der Minister am Freitag beim Treffen mit den Außenministern der deutschsprachigen Länder in Lugano in der Schweiz. «Es geht um die Einräumung von Grundrechten, darauf haben Menschen Anspruch.»

Für Menschen, die keine Intensivbetten oder Beatmungsgeräte brauchten, müssten die bestehenden Beschränkungen, auch Quarantänevorschriften, Stück für Stück aufgehoben werden, sagte Maas. Er zeigte sich vorsichtig optimistisch, dass im Sommer touristische Reisen wieder möglich sind. Mit Prognosen müsse man vorsichtig sein, aber er wünsche sich, «dass Menschen im Sommer wieder Urlaub machen können.»

Das Treffen fand in der Heimat des Schweizer Außenministers Ignazio Cassis statt, im italienischsprachigen Kanton Tessin. Neben Cassis und Maas nahmen daran Alexander Schallenberg aus Österreich, Jean Asselborn aus Luxemburg und Dominique Hasler aus Liechtenstein teil.

(dpa)

Seehofer hält Ausgangsbeschränkungen für verfassungsgemäß

12:42
16.04.2021
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hält die geplanten Ausgangsbeschränkungen im Infektionsschutzgesetz für rechtens. «Ohne jeden Zweifel ist die jetzt gefundene Regelung verfassungsgemäß», sagte Seehofer dem Magazin «Spiegel». Das Urteil seiner Juristen sei eindeutig ausgefallen. Es gehe nicht darum, Menschen zu gängeln.

Laut der am Freitag erstmals im Bundestag beratenen Corona-Notbremse soll in Regionen mit vielen Infektionen der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen Besitztum von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt sein. Nicht gelten soll das für die Versorgung von Tieren, in Notfällen, für die Berufsausübung, bei der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder aus ähnlich wichtigen Gründen.

(dpa)

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