Letztes Update:
20210416115858

Tübinger Modellprojekt kann vorerst weitergehen

11:58
16.04.2021
Das Tübinger Modellprojekt «Öffnen mit Sicherheit» kann vorerst weitergehen. «Wir werden das Infektionsgeschehen in Tübingen weiterhin genau beobachten und das Projekt zunächst weiter laufen lassen», teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart am Freitag mit. Bedingung sei, dass die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort stabil bleibe - und nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Marke, also 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, überschreite. «Spätestens aber, wenn das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes offiziell in Kraft ist, werden wir das Projekt wohl unterbrechen müssen», so der Sprecher.

Der Modellversuch hatte am 16. März begonnen und sollte am kommenden Montag zu Ende gehen. Die Stadt hatte zuvor einen Abbruch erst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 125 an drei Tagen in Folge gefordert, wie es in einem von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) unterzeichneten Antrag heißt. Auch die Tübinger Notärztin Lisa Federle hatte noch am Donnerstag eine Verlängerung des Modellprojekts gefordert.

Menschen in Tübingen können sich an mehreren Stationen kostenlos testen lassen - mit den Bescheinigungen der Ergebnisse, den Tagestickets, können sie dann in Läden, zum Friseur oder auch in Theater und Museen gehen. Wegen großen Andrangs von außerhalb sind die Tests inzwischen auf Menschen aus dem Kreis Tübingen beschränkt.

(dpa/lsw)

Verwaltungsgerichtshof muss über Proteste in Stuttgart entscheiden

11:57
16.04.2021
Das jüngste Verbot von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag (17. April) in Stuttgart beschäftigt auch weiter die Justiz. Beide Veranstalter haben Beschwerden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt, wie eine Sprecherin der nächsthöheren Instanz, des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), am Freitag in Mannheim mitteilte. Es gilt als wahrscheinlich, dass der VGH als höchstes baden-württembergisches Gericht im Laufe des Freitags entscheidet.

Das VG in Stuttgart hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt. Sie hatte argumentiert, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer Menschen. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte aufgekommen, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die damalige Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Anmelderin einer der beiden verbotenen Demonstrationen ist die Initiative mit dem Namen «Es reicht uns». Von ihr stammt nach VGH-Angaben auch die Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sie hatte zuletzt am 13. März in Stuttgart demonstriert. Damals hatte die Polizei die Teilnehmer aufgefordert, die Auflagen einzuhalten. Daraufhin hatte der Anmelder die Veranstaltung aufgelöst. Die Menge trennte sich damals, zog aber in Grüppchen in die Innenstadt.

Ebenfalls am 17. April hatte sich eine Gruppe der Initiative «Querdenken» angemeldet. Hier waren 300 Teilnehmer erwartet worden.

(dpa/lsw)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen