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Notärztin Federle will Modellprojekt in Tübingen verlängern

18:48
15.04.2021
Die Tübinger Notärztin Lisa Federle will wie Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) das städtische Modellprojekt «Öffnen mit Sicherheit» über den 18. April hinaus verlängern. Im Anschluss an eine per Livestream übertragene Gemeinderatssitzung sagte Federle am Donnerstagabend, sie sei nach wie vor der Meinung, dass man den Versuch zumindest nicht sofort abbrechen sollte. «Mir geht es nicht um Experimente, sondern um Menschenleben», sagte Federle. Aerolosexperten hätten sie darüber informiert, dass die Infektionsgefahr an der frischen Luft gen Null laufe.

Der Modellversuch hatte am 16. März begonnen. Über eine Verlängerung entscheidet die Landesregierung. Die Stadt schlug in ihrem Antrag ein klares Abbruchkriterium vor: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt drei Tage über 125 steigt, soll das Modell beendet werden und die Bundesnotbremse greifen, heißt es in einem von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) unterzeichneten Antrag.

Menschen in Tübingen können sich an mehreren Stationen kostenlos testen lassen - mit den Bescheinigungen der Ergebnisse, den Tagestickets, können sie dann in Läden, zum Friseur oder auch in Theater und Museen gehen. Die Stadt sah den Erfolg des Versuchs allerdings durch eine wachsende Zahl an Tagesgästen zunehmend gefährdet und steuerte nach. Auch im Fall einer Verlängerung soll die Ausgabe von Tagestickets auf Bewohner und Arbeitnehmer im Landkreis Tübingen beschränkt bleiben.

(dpa)

Mannheim führt Corona-Testpflicht für Kita-Kinder ein

17:26
15.04.2021
Mannheim führt eine Corona-Testpflicht für Kita-Kinder ein. Sie können ihre Einrichtungen ab kommenden Montag nur besuchen, wenn für sie zwei Mal pro Woche ein negatives Covid19-Testergebnis vorgelegt wird, teilte die zweitgrößte Stadt im Land am Donnerstag mit. Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder, bei denen aus medizinischen Gründen und durch ein Attest belegt weder ein Nasal- noch ein Spucktest möglich ist, sowie für geimpfte oder genesene Kinder. Auch für die Beschäftigten sind die Tests nun obligatorisch. Krippenkinder können, müssen aber nicht getestet werden.

In den vergangenen Wochen sind im Stadtgebiet Mannheim mehrfach Infektionsausbrüche in Kindertagesstätten aufgetreten, bei denen eine beträchtliche Zahl an Menschen positiv getestet wurde. Kinder sind in deutlich stärkerem Umfang betroffen und tragen aktiv zur Weitergabe der Infektion bei. Die Verfügung ist zunächst bis zum 9. Mai befristet.

(dpa/lsw)

Gericht bestätigt Protestverbote - Stadt Stuttgart rüstet sich dennoch

17:25
15.04.2021
Nach den Verboten für die beiden geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag hat die Stadt Stuttgart Rückendeckung des Verwaltungsgerichts erhalten. Dennoch bereitet sie sich vor. Denn trotz der bislang noch gültigen Verbote erwartet die Polizei nach eigenen Schätzungen Tausende Demonstranten. Für Samstag wurde deshalb eine Maskenpflicht in der Innenstadt verfügt.

Im Streit um die Verbote hatten die Stadt und Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) unter anderem argumentiert, angesichts der steigenden Infektionszahlen bedrohten die Versammlungen Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen. Diese Auffassung teilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht. Auflagen allein reichten zudem wohl nicht aus, um das Risiko zu reduzieren. «Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden», gab eine Sprecherin den Tenor der Entscheidung wieder. Auch gebe es Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Veranstalter können dagegen vorgehen und vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ziehen.

Sie hatten nach den Verboten durch die Stadt zunächst Eilanträge gegen die Entscheidungen gestellt. Nach Angaben des Gerichts hatten sie eingewandt, von den Versammlungen gehe keine unmittelbare und erhebliche Gefahr aus. Die Stadt könne sich auch nicht auf die Sieben-Tage-Inzidenz berufen, da diese kein tauglicher Parameter sei, um die Gefahren einzuschätzen. Dem hatte das Rathaus widersprochen - und zeigte sich nun zufrieden. «Schön, dass das Verwaltungsgericht dieser Auffassung gefolgt ist», sagte ein Sprecher am Donnerstagabend.

Mit dem Verbot wollten Nopper und seine Verwaltung vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Das hatte das Sozialministerium anders gesehen: Die Demonstration hätte nach seiner Einschätzung durchaus verboten werden können, hatte Minister Manne Lucha (Grüne) im Innenausschuss des Landtags betont und gesagt: «Auflagen stoßen hier an Ihre Grenzen, ein Verbot der Versammlung ist damit möglich.»

Für den kommenden Samstag geht die Stadt trotz der Verbote davon aus, dass Menschen aus Protest auf die Straße gehen werden. Das gehe auch aus Ankündigungen in den sozialen Medien hervor, hieß es. «Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden Sieben-Tage-Inzidenz von 179,9 in Stuttgart sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag», teilte die Stadt weiter mit. OB Nopper will am Samstagmorgen zudem «mit einem riesigen 0711-Regenbogen» ein Zeichen für Solidarität und Gemeinsamkeit geben an dem Platz, an dem am Karsamstag die Demonstration zum Cannstatter Wasen ihren Ausgangspunkt hatte.

Die Maskenpflicht ist unter anderem relevant, weil Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung die Politik zum Eindämmen der Corona-Pandemie kritisieren und die Maßnahmen als Einschränkung der Grundrechte bewerten. Eine große Zahl verweigert sich auch dem Tragen von Masken.

Auch in den vergangenen Wochen haben sich die Gerichte nicht eindeutig festgelegt, wann die Gegner der Corona-Politik auf die Straße gehen können und wann nicht. Für das vergangene Wochenende hatten zum Beispiel die Städte Heilbronn und Rastatt geplante Demos mit Verweis auf den Infektionsschutz untersagt. In beiden Fällen wehrten sich die Veranstalter, in Heilbronn auch mit Erfolg.

(dpa)

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