Letztes Update:
20210415035657
Kapitel

Mittwoch, 14. April

Wechselunterricht mit Tests an Schulen soll am Montag starten

17:55
14.04.2021
Nach dem Start im Fernunterricht im Anschluss an die Osterferien können Jungen und Mädchen in den meisten Regionen des Landes von der kommenden Woche an zumindest teilweise auch wieder regulär zur Schule gehen. Das baden-württembergische Kultusministerium bestätigte am Mittwoch unabhängig vom geplanten neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes seine Pläne, dass die Schulen in Gebieten unterhalb einer Corona-Inzidenz von 200 ab Montag in einen sogenannten Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht oder in einen reinen Präsenzunterricht übergehen sollen.

Alle Jahrgangsstufen in sämtlichen Schularten könnten dies in einem Umfang tun, in dem die Einhaltung von Abständen und der übrigen Hygienevorgaben sowie die zur Verfügung stehenden Testangebote dies ermöglichten, hieß es in einem veröffentlichten Schreiben des Ministeriums an die Schulleitungen.

Sonderregelungen gelten in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Hier sollen die Schulen verpflichtend auf Fernunterricht umstellen. Am Mittwoch lagen sieben baden-württembergische Kreise über dieser Schwelle. Unter anderem die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 solle aber auch in diesen Hochinzidenzgebieten bestehen bleiben, hieß es.

Darüber hinaus gilt nach Ministeriumsangaben an den Schulen künftig eine inzidenzunabhängige Testpflicht mit zwei Testungen pro Woche bei einer Teilnahme am Präsenzunterricht. Zunächst war geplant gewesen, eine solche Regelung nur in Kreisen mit einer Inzidenz von 100 oder mehr einzuführen. Das Land setzt mit dieser Verschärfung bereits vorab geplante Regelungen aus einer Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das noch durch den Bundestag und den Bundesrat muss, um. Geimpfte und von Corona genesene Menschen sollen allerdings von dieser Testpflicht befreit sein.

(dpa/lsw)

Landesregierung gibt Geimpften wieder mehr Freiheiten

17:02
14.04.2021
Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurück zu geben. Die baden-württembergische Landesregierung plant erste Erleichterungen für Menschen mit einem vollständigen Impfschutz. Am kommenden Montag sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Welche Erleichterungen sind geplant?

Die meisten Freiheiten soll es für Pflegeheimbewohner geben. Sobald 90 Prozent der Bewohner einer Einrichtung geimpft sind, soll die Beschränkung auf zwei Besuche pro Tag aufgehoben werden. Auch Besuche in Gemeinschaftsräumen sind dann wieder erlaubt. Auf Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske soll ebenfalls verzichtet werden können.

Wer profitiert noch?

Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig nicht mehr absondern müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat, wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.

Wie werden die Erleichterungen begründet?

Neueste Daten weisen darauf hin, dass Geimpfte sich nur sehr selten mit dem Virus anstecken und es dann auch nur in sehr geringem Maße übertragen. Geimpfte spielten bei der Ausbreitung der Pandemie keine wesentliche Rolle mehr, heißt es von der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die Landesregierung nimmt diese Einschätzungen zum Anlass, Erleichterungen umzusetzen, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitteilte.

Wie weise ich nach, dass ich über den vollen Impfschutz verfüge?

Dazu muss laut Ministerium der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorgelegt werden. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe würden akzeptiert. Eine Erkrankung an Covid-19 müsse über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben, sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Corona-Impfung nach einer Erkrankung frühestens nach sechs bis acht Monaten.

Wie groß ist das Risiko, dass Geimpfte das Virus dennoch übertragen?

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist laut Robert Koch-Institut gering, aber nicht gleich Null. Wie stark eine Übertragung durch eine Impfung verhindert wird, könne man derzeit nicht genau beziffern. Bislang vorliegende Daten wiesen aber darauf hin, dass die Viruslast bei Infizierten stark reduziert und die Zeit der Übertragung verkürzt sei. Die Stiko empfiehlt deshalb auch für Geimpfte weiterhin an Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Hygieneregeln und Abstand halten festzuhalten.

Ist dem Land das Restrisiko bewusst?

Sie gingen davon aus, dass die Menschen verantwortungsvoll mit ihren Grundrechten umgingen, teilte die Ministeriumssprecherin mit. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) betonte zudem den rechtlichen Zugzwang für das Land. Gerichte hätten zu Recht auf den entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen.

(dpa/lsw)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen