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Corona-Impfstoff: Johnson & Johnson verschiebt Europa-Start

14:15
13.04.2021
Der Pharmakonzern Johnson & Johnson verzögert den Marktstart seines Impfstoffs in Europa. Das teilte der US-Konzern am Dienstag mit. Man habe Berichte über Sinusvenenthrombosen erhalten und sich für die Verzögerung entschieden. Der Konzern arbeite nun mit Experten und den Gesundheitsbehörden an der Untersuchung der Fälle.

Zuvor hatten die Behörden in den USA eine vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson empfohlen, nachdem bei sechs Menschen im Land nach der Impfung Sinusvenenthrombosen diagnostiziert worden waren. Das teilten die Gesundheitsbehörde CDC und die Arzneimittelbehörde FDA am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme mit. Die Fälle würden nun genauer untersucht. Bis ein Ergebnis vorliege, werde als Vorsichtsmaßnahme die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit Johnson & Johnson empfohlen.

Bislang seien mehr als 6,8 Millionen Dosen des Impfstoffes, der Ende Februar in den USA zugelassen worden war und von dem es nur eine Dosis braucht, in den USA gespritzt worden. Derzeit würden sechs Fälle untersucht, bei denen es zwischen 6 und 13 Tagen danach zu Sinusvenenthrombosen gekommen sei. In drei Fällen sei zusätzlich eine Thrombozytopenie, also ein Mangel an Blutplättchen, gemeldet worden. Betroffen seien Frauen im Alter zwischen 18 und 48 Jahren.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte vergangene Woche mitgeteilt, Fälle von Thrombosen nach einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson zu prüfen. Es seien vier ernsthafte Fälle von Blutgerinnseln aufgetreten, eine Person sei gestorben. Die Behörde hatte betont, dass ein Zusammenhang mit dem Impfstoff des US-Herstellers noch nicht festgestellt worden sei.

Am Montag hatte Johnson & Johnson mit der Lieferung seines im März zugelassenen Impfstoffes in die EU-Staaten begonnen. Die Brüsseler Behörde erwartet bis Ende Juni 55 Millionen Dosen des Impfstoffs. Gut 10 Millionen Dosen sollen nach Deutschland gehen.

(dpa)

Immer mehr Kreise verhängen nächtliche Ausgangsbeschränkung

13:57
13.04.2021
Weil die Corona-Infektionszahlen im Südwesten steigen, verhängen immer mehr Kreise eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In mindestens 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg greife diese Regelung derzeit, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag in Stuttgart mit.

Die Corona-Verordnung des Landes zwingt Kreise mit hohen Infektionszahlen, zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen. Sobald ein Stadt- oder Landkreis an 3 Tagen in Folge den Wert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner überschreitet und zugleich ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, muss der Kreis handeln. Das Gesundheitsamt des Kreises muss zudem feststellen, dass keine anderen Maßnahmen helfen, die Infektionen einzudämmen.

Von den 44 Stadt- und Landkreisen überschreiten derzeit 39 die Schwelle von 100 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz. Der Sprecher des Sozialministeriums teilte mit, sie gingen davon aus, dass die die zuständigen Behörden von ihrem Ermessensspielraum verantwortungsvoll Gebrauch machten und bei zunehmenden Infektionsgeschehen Ausgangsbeschränkungen erließen.

Das Ministerium betonte, dass es von der Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen überzeugt ist. Die Inzidenz in Baden-Württemberg sei zwischen Weihnachten und Mitte Februar - als Ausgangsbeschränkungen galten - von ungefähr 200 auf 50 gefallen. Auch wenn es schwierig sei, die Auswirkung einzelner Maßnahmen zu ermitteln, hätten die Ausgangsbeschränkungen sicher wesentlich mit dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen stärker zu senken als in anderen Bundesländern, teilte der Sprecher mit.

Die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung im Land könnte schon bald von einer bundesweiten Regelung ersetzt werden. Die Bundesregierung hat am Dienstag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Sie sehen ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr vor, die zwingend ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 greifen soll. Sehr vieles sei in der baden-württembergischen Verordnung bereits festgezurrt worden, meinte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Ob allein die Inzidenz als Kriterium zum Verhängen der Bundes-Notbremse herangezogen wird, war zuletzt strittig.

(dpa)

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