Letztes Update:
20210414121032

Handel warnt Bundestagsabgeordnete vor Verschärfung des Lockdowns

03:01
13.04.2021
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten vor einer Verschärfung des Lockdowns im Einzelhandel im Zuge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gewarnt. Es dürfe keine weiteren Beschränkungen des Einzelhandels im «Notbremsfall» über das bisher Übliche hinaus geben, verlangte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Es sei für den HDE «in keinster Weise nachvollziehbar», dass im aktuellen Gesetzentwurf für den Handel gravierende weitere zusätzliche Beschränkungen vorgesehen seien, betonte Genth. «So würde die im Lebensmittelhandel und dem Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs bislang geltende Kundenbegrenzung drastisch verschärft und die maximal zulässige Kundenzahl halbiert», klagte Genth. Außerdem würde die in einigen Bundesländern eingeführte Test-Option durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen ersatzlos gestrichen. Und selbst Click & Collect - das Abholen bestellter Ware im Laden - wäre nicht mehr möglich, warnte Genth.

Angesichts der Tatsache, dass vom Einzelhandel nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts nachweislich keine erhöhte Infektionsgefährdung ausgehe, seien die im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Beschränkungen des Einzelhandels völlig unverhältnismäßig und unter dem Gesichtspunkt der Pandemiebekämpfung auch nicht zielführend, sagte er.

Genth drängte die Abgeordneten, sich bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf «erforderliche und nachweislich geeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu beschränken». Falls es dennoch zu weiteren Schließungen im Handel komme, sei eine angemessene finanzielle Entschädigung erforderlich, die über die bisherigen Wirtschaftshilfen hinausgehe. «Ansonsten werden Tausende von Unternehmen mit ihren Hunderttausenden Beschäftigten diese Krise wirtschaftlich nicht überstehen», warnte der HDE-Hauptgeschäftsführer.

(dpa)

Lohnfortzahlung in Quarantäne: über 150 Millionen Euro erstattet

02:57
13.04.2021
Die Bundesländer haben wegen behördlich angeordneter Quarantäne in der Corona-Zeit bislang Verdienstausfälle in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe erstattet. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den zuständigen Ämtern der Länder hervor. Demnach wurden bislang mindestens 150 Millionen Euro an die Antragsteller ausgezahlt.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung. Diese erhalten sie in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern. Diese müssen in Vorleistung gehen und können sich den Betrag anschließend erstatten lassen. Auch Selbstständige oder Beschäftigte, die sich wegen Schulschließungen um ihre Kinder kümmern müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

Mindestens 750 000 Anträge auf Entschädigungszahlungen wurden bislang bundesweit gestellt - die meisten davon in Nordrhein-Westfalen. Hier forderten Arbeitgeber in etwa 235 000 Fällen Geld zurück, rund 15 Prozent davon wurden bislang bewilligt. Das Land zahlte um die 38 Millionen Euro aus.

Auch in Niedersachsen, Hessen oder Thüringen flossen bis Anfang April jeweils mehr als 20 Millionen Euro an die Antragsteller zurück. In Ländern wie Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg erstatten die zuständigen Ämter hingegen bislang nur einen einstelligen Millionenbetrag.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen