Das Gesundheitsministerium hat die Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene mit dem
geringeren Einfluss dieser Menschen auf das Corona-Infektionsgeschehen begründet. Hintergrund für diese Ausnahme von der Testpflicht sei, dass für immunisierte Personen zwar ein Restrisiko für die Infektion mit SARS-CoV-2 und der Übertragung des Erregers bestehe,
jedoch von keinem relevanten Beitrag zum epidemiologischen Geschehen auszugehen sei, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag in Stuttgart mit.
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Janey Schumacher