Nach langer Corona-Pause sind
in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die
3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Zudem
dürfen schon an diesem Freitag, wie angekündigt, Clubs und Diskotheken wieder öffnen. An den bayerischen Schulen entfällt ab kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Lesen Sie mehr ...
red