Letztes Update:
20210322154809

TUI-Chef verteidigt Mallorca-Reisen

11:54
22.03.2021
TUI-Deutschland-Chef Marek Andryszak verteidigte in der "Bild"-Zeitung vom Montag den umstrittenen Mallorca-Urlaub: "Von den 1000 Hotels, die im Hochsommer geöffnet sind, werden nicht mal zehn Prozent zu Ostern zur Verfügung stehen." Für die Reisenden werde es "ein ruhiger Urlaub werden – keine Partys, kein Freibier, und die Restaurants stehen ab 17 Uhr noch für Lieferservice zu Verfügung".

Urlauber aus anderen Ländern werden die Deutschen demnach nur wenige treffen: "Zu Ostern werden nur die Deutschen auf Mallorca sein, die Briten und viele andere Europäer können nicht auf die Balearen fliegen", sagte Andryszak. Großbritannien halte an seinen strengen Reiseregeln fest, frühestens Mitte Mai dürften die Briten wieder ins Ausland reisen.

Andryszak sagte der "Bild", Reisende von Pauschalurlauben seien bei der Rückkehr nach Deutschland kein Risiko. Mehrere Studien hätten gezeigt, dass sich die Gäste verantwortungsvoll im Urlaub verhalten und keine höheren Inzidenzen produzieren. "Keiner will riskieren, dass die Strände und Hotels wieder geschlossen werden müssen, deshalb ja auch der PCR-Test zur Einreise nach Spanien."

AFP

Tourismusbranche stemmt sich gegen mögliche neue Quarantänepflicht

11:30
22.03.2021
Die Tourismus- und Luftverkehrsbranche stemmt sich gegen eine neue mögliche Quarantänepflicht für Reiserückkehrer selbst aus Nicht-Risikogebieten. Ein solcher Beschluss wäre unverhältnismäßig, nicht zielführend und würde zudem die Gesundheitsbehörden überfordern, da sie die Einhaltung der Quarantäne überwachen müssten, kritisierten der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) in einem offenen Brief.
In einem Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt für die Bund-Länder-Runde an diesem Montag ist von einer Quarantäne- und Testpflicht für alle Reisende aus dem Ausland die Rede - unabhängig von dortigen Inzidenzen. Der Punkt ist aber in eckigen Klammern formuliert und steht unter einem „Prüfvorbehalt“.

dpa

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