Letztes Update:
20210416160730

36.000 Menschen bei Grenzkontrollen zu Tschechien abgewiesen

14:16
16.04.2021
Während der rund zweimonatigen, coronabedingten Grenzkontrollen zwischen Bayern und Tschechien sind nach Angaben der Bundespolizei rund 600 000 Menschen überprüft worden. 36 000 Männer und Frauen sind demnach abgewiesen worden.

München - Während der rund zweimonatigen, coronabedingten Grenzkontrollen zwischen Bayern und Tschechien sind nach Angaben der Bundespolizei rund 600 000 Menschen überprüft worden. 36 000 Männer und Frauen sind demnach abgewiesen worden. Bei rund 35 000 Menschen habe die Online-Einreiseanmeldung gefehlt, etwa 22 000 hätten keinen negativen Corona-Testnachweis vorlegen können.

Es habe aber die Möglichkeit gegeben, Test oder Einreiseanmeldung an der Grenze nachzuholen. Zudem hätten deutsche Staatsbürger, auch wenn sie keinen negativen Test oder keine Einreiseanmeldung hatten, nicht abgewiesen werden dürfen, sagte ein Sprecher. Sie seien den Behörden gemeldet worden, die Maßnahmen wie Quarantäne in die Wege geleitet hätten.

Auf Anweisung des Bundesinnenministeriums hatte es von Mitte Februar bis Mitte April Grenzkontrollen gegeben. Der Sprecher der Bundespolizei verwies darauf, dass Tschechien weiterhin als Hochinzidenzgebiet gelte, weswegen Reisende und Grenzgänger weiterhin Online-Einreiseanmeldungen sowie negative, höchstens 48 Stunden alte Corona-Testnachweise benötigten.

Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung dieser Regelungen nach eigenen Angaben nun im Rahmen der Schleierfahndung.

Zusätzliche Impfungen mit Astrazeneca möglich

14:10
16.04.2021
Bereits zum zweiten Mal stehen der Stadt und dem Landkreis Bayreuth zusätzlich Impfdosen zur Verfügung. Vorrangig sollen diejenigen bedacht werden, die sich bereits bei der ersten Aktion angemeldet hatten.

Bayreuth - Das Impfzentrum Bayreuth hat nochmals eine Sonderlieferung von AstraZeneca (Vaxzevria) erhalten. Diese Sonderlieferung wird am Sonntag, den 25. April, in den Impfzentren Bayreuth und Pegnitz verimpft. Vorrangig bedacht werden dabei alle noch nicht berücksichtigten Impfwilligen der ersten Aktion, diese müssen sich nicht nochmals anmelden.

Zusätzlich können sich weitere Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Bayreuth, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, für eine Impfung im Rahmen dieser Sonderaktion anmelden, und zwar unabhängig von der bundesweit geltenden Priorisierung. Ein Anspruch auf Zuteilung einer Impfdosis besteht nicht, die Zuteilung erfolgt nach der Reihe des Eingangs.

Voraussetzung für eine Impfung ist einerseits die vorherige Registrierung über die Online-Plattform BayIMCO unter dem Link www.impfzentren.bayern, andererseits müssen Impfwillige ebenfalls online ein Formular ausfüllen, das Sie unter diesem Link finden: www.landkreis-bayreuth.de/astra. 

Die Freischaltung der Online-Anmeldung gilt nur für diesen Impfstoff und diese Sonderaktion. Die Terminzuweisungen (Erst- und Zweittermin) erfolgen dann, nach Eingang der Anmeldungen, durch das Landratsamt Bayreuth. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Impfung kann mit dem Absenden des Formulars nicht abgeleitet werden.

Zugewiesene Zweittermine können nicht verschoben werden. Wer einen Termin zugewiesen bekommt, wird hierüber informiert.