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Söder: Astrazeneca-Impfangebote notfalls auf eigenes Risiko

14:53
18.03.2021
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will auch ohne eine offizielle Zulassung am Einsatz des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca festhalten. "Ich würde es auch nicht wegschmeißen, auch wenn es nicht zugelassen wird", sagte der CSU-Chef am Donnerstag nach der digitalen Länderkonferenz in München.

Berlin/München - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will auch ohne eine offizielle Zulassung am Einsatz des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca festhalten. "Ich würde es auch nicht wegschmeißen, auch wenn es nicht zugelassen wird", sagte der CSU-Chef am Donnerstag nach der digitalen Länderkonferenz in München. Auch ohne eine Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) müsse geprüft werden, ob dann Impfungen "auf eigenes Risiko" möglich wären.

Söder betonte, er mache sich große Sorgen, wie sehr Astrazeneca auch im Falle einer Wiederzulassung noch gewollt werde. Es habe ja schon vor der Aussetzung in dieser Woche viel Skepsis gegenüber dem Vakzin gegeben. Sollte die EMA Astrazeneca wieder zulassen, sei er daher in jedem Fall für eine größtmögliche Flexibilität. Über die Hausärzte könnte der Impfstoff dann schnell und auch mit der notwendigen individuellen Beratung sowie Nachsorge verabreicht werden.

Bund und Länder einigen sich auf Corona-Härtefallfonds

14:51
18.03.2021
Die Politik bringt ein weiteres Förderinstrument auf den Weg. Die Regie liegt bei den Ländern.

Berlin - Der milliardenschwere Härtefallfonds bei den Coronahilfen ist unter Dach und Fach. Das Programm sei einsatzbereit, schrieb Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einem Brief an seine Amtskollegen in den Ländern.

Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Hilfen sind für Firmen vorgesehen, die bei den Förderprogrammen bisher durchs Raster fallen.

Der Fonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder steuern den gleichen Betrag bei. Mit den Hilfen sollen dem Brief zufolge Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind oder entstehen.

Laut Brief können die Länder künftig in Einzelfällen in eigener Regie unter "Billigkeitsgesichtspunkten" gezielt solche Unternehmen unterstützen, die dies benötigen - wenn "aufgrund von ganz besonderen Fallkonstellationen" das bestehende Förderinstrumentarium nicht entsprechend greife.

"Die Möglichkeit von Härtefallhilfen bilden eine wertvolle Ergänzung zu dem bestehenden Corona-Schutzschirm des Bundes und der Länder, mit dem wir bereits die weit überwiegende Zahl der Unternehmen erreichen und ihnen durch die Krise helfen", so Altmaier. Er hatte den Fonds Mitte Februar vorgeschlagen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte: "Wir haben massive Hilfen für hunderttausende Unternehmen und Millionen Beschäftigte auf den Weg gebracht." Dadurch komme Deutschland wirtschaftlich besser durch die Krise als viele andere Volkswirtschaften. "Jetzt kommen die Härtefallhilfen, die wir gemeinsam mit den Ländern finanzieren. Gut, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. Mit den Härtefallhilfen unterstützen wir jetzt auch in besonders vertrackten Fällen."

Die Wirtschaftsminister in den Ländern werden gebeten, bis diesen Freitag eine Rückmeldung zu geben, ob sie das Programm in ihrem Land umsetzen wollen. Dazu soll dann eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land geschlossen werden.

Derzeit fallen im komplexen Fördersystem mitunter Unternehmen durchs Raster, weil sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen oder nur knapp verfehlen. Künftig sollen Länder Einzelfallentscheidungen über Härtefallhilfen treffen können. Diese richten sich nicht an bestimmte Branchen. Es ist aber anzunehmen, dass besonders Firmen aus den Branchen die Härtefallhilfen beantragen, die wegen des Lockdowns besonders betroffen sind - also etwa aus dem Gastgewerbe.

Antragsberechtigt sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige, die eine coronabedingte "erhebliche finanzielle Härte" erlitten haben - das seie außerordentliche Belastungen, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Höhe der Unterstützungsleistung sollte "im Regelfall" 100.000 Euro nicht übersteigen.