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Bayreuth Stadt und Land: Ein neuer Corona-Fall

09:24
06.07.2021
 Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Bayreuth 3,9 (Vortag: 3,9) und für die Stadt Bayreuth 1,3 (Vortag: 1,3). Der Inzidenzwert ist im Landkreis und in der Stadt gleich geblieben. Dies teilte das Landratsamt am Dienstag mit.

Bayreuth - Seit dem Vortag ging ein neues positives Corona-Testergebnis aus dem Landkreis ein.

Seit Ausbruch der Pandemie wurden insgesamt im Landkreis 4923 und in der Stadt Bayreuth 3488 Personen positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet.

Heute sind im Landkreis fünf und in der Stadt Bayreuth drei Personen nachweislich mit diesem Corona-Virus infiziert.

Als genesen gelten 4763 Personen aus dem Landkreis und 3376 aus der Stadt, darunter sowohl Personen, die mit typischer Symptomatik erkrankt gewesen waren, aber auch solche, bei denen trotz fehlender Krankheitszeichen ein positiver Test auf SARS-CoV-2 vorgelegen hatte.

Aus dem Landkreis sind bisher 155 und aus der Stadt Bayreuth 109 Personen an den Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 verstorben.

Online-Redaktion

Wohin darf ich jetzt eigentlich reisen?

08:58
06.07.2021
Corona beeinflusst auch den Sommerurlaub 2021. Reisen in Länder mit hohen Infektionszahlen oder gefährlichen Virusmutanten sind nur erschwert möglich. Wir zeigen, welche Länder aktuell als Hochinzidenz-, Risiko- und Variantengebiete gelten.

Stuttgart - In den ersten Bundesländern sind die Sommerferien gestartet. Doch auch der Sommer 2021 wird von der Coronapandemie beeinträchtigt. Ganz unmittelbar spüren das Reisende anhand der Einschränkungen infolge der Ausweisung internationaler Risikogebiete. Die Liste ist auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Am 5. Juli wurde sie zuletzt aktualisiert.

Grundsätzlich gilt: Man darf überall hinreisen und auch wieder nach Deutschland zurückkehren, aber bei der Rückkehr gelten unterschiedliche Regeln je nach Infektionsgeschehen. Das RKI hat die vergangenes Jahr eingeführte Kategorie der Corona-Risikogebiete mittlerweile ausdifferenziert. Weiterhin ist der Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen für die Einstufung als Risikogebiet relevant. Für Hochinzidenzgebiete ist eine 7-Tage-Inzidenz von 200 maßgeblich. Dazu kommen mittlerweile sogenannte Variantengebiete, in denen die hierzulande noch nicht dominanten Beta, Gamma und Delta genannten Mutationen vorherrschend sind.

Die folgende Karte zeigt, welches Land wie eingestuft ist. Sie können rein- und rauszoomen, um auch kleinere Länder zu erkennen:
Wer sich zehn Tage vor der Einreise in einem Risiko- oder Variantengebiet aufgehalten hat, muss sich elektronisch auf dieser Website registrieren und zudem bestimmte Beschränkungen in Kauf nehmen. Details regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung.

Das sind die Regeln für Reiserückkehrer

Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet müssen ein negativer Coronatest, ein Impf- oder Genesenennachweis vorliegen. Zudem gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht direkt nach der Rückkehr. Das gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Alle anderen können die Quarantäne frühestens am fünften Tag nach der Einreise mittels aktuellem negativem Coronatest beenden („Freitesten“). Die Nachweise müssen jeweils ins Einreiseportal hochgeladen werden.

Wer aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland kommt, muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis im Einreiseportal hochladen. Bis dahin gilt auch für diese Reisende eine Quarantänepflicht.
Rückkehr aus Virusvariantengebieten erschwert

Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland kommt, muss sich vierzehn Tage in Quarantäne begeben und hat keine Möglichkeit, sich freitesten zu lassen. Damit will die Politik der Gefahr einer weiteren Verbreitung ansteckender Varianten wie etwa der in Großbritannien dominanten Delta-Mutante Rechnung tragen.

Die genannten Regeln gelten für Reisende. Nach Deutschland einreisende Pendler unterliegen teilweise anderen Regeln, die von den Bundesländern festgelegt werden. Baden-Württemberg beispielsweise nimmt Grenzgänger und Grenzpendler von der Test- und Nachweispflicht generell aus, sofern der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert. Das Gleiche gilt für die Besuche von nahen Angehörigen.
Regeln in Zielländern beachten

Die genannten Regeln gelten für die Rückkehr nach Deutschland. Natürlich haben auch die Zielländer eigene Bestimmungen, die hier nicht im Detail aufgeführt werden können. Auch vor Kurztrips müssen Reisende sich daher informieren.

Frankreich beispielsweise verlangt in solchen Fällen von Touristen, dass sie ein Formular bei sich führen. Für die Einreise ins österreichische Bundesland Vorarlberg wurde ein „Pre-Travel-Clearence“-Verfahren geschaffen, also eine vor der Einreise auszufüllende Registrierung. Für Einreisende aus Deutschland entfällt diese Pflicht wegen der aktuell niedrigen Infektionszahlen aktuell – aber nur, wenn man geimpft, genesen oder negativ getestet wurde.