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Bayerns Abiturienten: Trotz Corona bessere Ergebnisse

15:02
28.06.2021

München (dpa/lby) - Trotz der schwierigen Bedingungen in der Corona-Krise haben Bayerns Abiturienten 2021 besser abgeschnitten als in früheren Jahren.

Nach den ersten Rückmeldungen der Schulen an das Kultusministerium zeichnet sich ab, dass der Gesamtdurchschnitt voraussichtlich zwischen 2,1 und 2,2 liegen wird. In den Jahren zuvor hatte der Gesamtschnitt zwischen 2,2 und 2,3 gelegen.

"Unsere Abiturienten haben bei den Abiturprüfungen exzellent abgeschnitten. Sie können sehr stolz auf ihre Leistung sein", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Auch den Lehrkräften sei es trotz vieler herausfordernder Situationen wieder gelungen, die Schülerinnen und Schüler bei der Abiturvorbereitung gut zu unterstützen. "Mir war es wichtig, dass die Abiturientinnen und Abiturienten auch in diesem Schuljahr faire Bedingungen hatten."

Auch in den Pflichtfächern bewegen sich die Ergebnisse den Angaben zufolge die Ergebnisse im Bereich der vergangenen Jahre: In Mathematik liege die Bandbreite der letzten Jahre zwischen 2,98 und 3,26. In Deutsch zeichnet sich ab, dass die Ergebnisse sogar etwas besser seien als in früheren Jahren.

Rund 35 000 Schülerinnen und Schüler haben an den Abiturprüfungen im Freistaat teilgenommen. Die endgültigen Resultate werden erst am Schuljahresende feststehen - die Prüfungen sind noch nicht ganz abgeschlossen. Einzelne Schüler nutzen derzeit noch die Chance, freiwillig Klausuren nachzuholen, die wegen Corona nicht verpflichtend abgehalten wurden.

Datenschützer klären Fragen zur Befreiung von Maskenpflicht

15:00
28.06.2021

München (dpa/lby) - Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss dies nachweisen können. Was in diesem Nachweis stehen muss und wer diesen kontrollieren darf, haben Bayerns oberste Datenschützer in einem gemeinsamen Papier neu zusammengefasst.

Es geht auch um die Frage, ob der Nachweis gespeichert werden darf, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, in München und das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach am Montag mitteilten.

In der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heißt es: "Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Maskenpflicht befreit, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann." Diese müsse den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben darüber enthalten, warum die betroffene Person von der Tragepflicht befreit ist.

Wie die Datenschützer mitteilen, seien bislang weitergehende Informationen im Attest erwartet worden, nämlich die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) und der lateinische Name der Erkrankung. Es genüge aber andererseits auch nicht, lediglich "gesundheitliche Gründe" zu schreiben. Kontrollberechtigt seien Kreisverwaltungsbehörden, die Polizei oder Schulen. Diese seien aber zu Stillschweigen über den Inhalt des Attests verpflichtet.

Gastronomen oder Einzelhändler dürften Kunden zwar zum Maskentragen auffordern, hätten aber keine Berechtigung, die Nachweise einzusehen. Hierfür müssten sie gegebenenfalls die Polizei rufen. In bestimmten Fällen dürften die Nachweise der Befreiung von der Maskenpflicht gespeichert werden, etwa in Schulen, wo diese dann über einen längeren Zeitraum gelte.