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Piazolo fordert Lockerung der Maskenpflicht an Schulen

11:19
09.06.2021

Zum Schutz vor Corona müssen Schulkinder auch in der Klasse eine Maske tragen. Nach dem Ende der dritten Welle muss das aber nun kritisch hinterfragt werden, findet Bayerns Kultusminister.

München - Wegen der stark sinkenden Corona-Infektionszahlen fordert Bayerns Kultusminister Michael Piazolo Lockerungen bei der Maskenpflicht an Schulen. "Die Maskenpflicht ist ein großer Eingriff in die Freiheit und wir müssen immer wieder kritisch hinterfragen, ob sie noch verhältnismäßig ist", sagte der Freie-Wähler-Politiker am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Mit Blick auf die am Donnerstag beginnende Konferenz der Kultusminister (KMK) forderte er dazu "einen intensiven Austausch" für ein bundeseinheitliches Vorgehen.

Aus der Sicht von Piazolo sollte es im Schulgebäude selbst weiter die Maskenpflicht geben, eine Aufhebung sei aber auf dem Schulhof und auch am Sitzplatz in den Klassen angemessen. "Voraussetzung dafür ist eine Inzidenz, die deutlich unter 50 liegt. Über den genauen Wert für einen Korridor müssen wir uns aber natürlich gemeinsam verständigen", betonte Piazolo. Er könne sich gut vorstellen, die Lockerung unterhalb des Wertes 20 bis 25 zu gestatten. Er unterstütze aber auch ausdrücklich, dass jeder der wolle weiter eine Masken tragen könne.

Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben bereits beschlossen, die Maskenpflicht für Schüler aussetzen zu wollen. Aus anderen Bundesländern sind bisher keine Überlegungen bekannt. "Das Thema steht aber jetzt an und wir müssen uns damit befassen", sagte Piazolo. Es sei "wichtig und richtig" gewesen, die Maskenpflicht einzuführen, aber nun habe sich die Lage glücklicherweise geändert.

Sollte sich die KMK bei ihrer Videoschalte nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen können, hält Piazolo auch ein Vorgehen nur für Bayern für angebracht: "Das Thema ist jetzt virulent. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass wir zeitnah auch im Ministerrat darüber austauschen werden." Die CSU hatte bislang nicht erkennen lassen, die Maskenpflicht an Schulen lockern zu wollen.

Neben den sinkenden Inzidenzen spreche auch die kontinuierliche Testung an den Schulen für Lockerungen, sagte Piazolo. Diese würden die Sicherheit hoch halten und helfen, Ansteckungen zu verhindern. Seit Anfang September 2020 gibt es in Bayerns Schulen eine Maskenpflicht, diese galt zunächst nur auf dem Schulgelände und nicht auf dem Sitzplatz im Klassenzimmer. Wenige Wochen später wurde sie dann im Verlauf der Pandemie aber auch auf diesen ausgeweitet.


Online-Redaktion

Mehr Freiheiten auch im Landkreis Hof

10:14
09.06.2021

Mehr Gäste bei Hochzeiten, Regelbetrieb an den Kitas und keine Tests für Hotelgäste: Von Freitag an sind weitere Lockerungen im Landkreis Hof möglich.

Hof - Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Hof lag am gestrigen Mittwoch bei 25,3. Damit hat der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert 50 unterschritten und es sind von Freitag an weitere Lockerungen möglich. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

Das bedeutet, dass ab Freitag im Landkreis die gleichen Regeln gelten wie bereits seit Montag in der Stadt Hof. Die Lockerungen betreffen zu weiten Teilen wegfallende Testpflichten, etwa für Gastronomie und Hotellerie, Alten- und Pflegeheime, Freizeiteinrichtungen, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Sportausübung, geplante öffentliche und private Veranstaltungen.

Außerdem treten im Einzelnen folgende Änderungen in Kraft:

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, die Anzahl der Hausstände spielt keine Rolle mehr. Geimpfte und Genesene werden nicht gezählt und dürfen hinzukommen.

Kitas: Kinderbetreuungseinrichtungen können zum Regelbetrieb zurückkehren.

Alten- und Pflegeheime: Testpflicht für Besucher entfällt (hier auch die Regelungen der Heime beachten).

Sportausübung: Sport jeder Art ist ohne Personenbegrenzung gestattet.

Hotels: Gäste von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen nicht mehr alle 48 Stunden einen Testnachweis erbringen, sondern nur noch einmalig bei der Anreise.

Feiern und Veranstaltungen: Bei „geplanten öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass“ wie Hochzeiten, Beerdigungen, Vereinssitzungen erhöht sich die Anzahl der zulässigen Personen. Es sind dann draußen bis zu 100 Personen (bisher 50), drinnen bis zu 50 Personen (bisher 25) möglich (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts).

Auch die Schulen im Stadtgebiet von Naila gehen ab Freitag in den regulären Präsenzbetrieb.

Die bayerische Verordnung gilt unmittelbar, weitere Allgemeinverfügungen müssen die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte nicht mehr erlassen.

Einen Überblick über die wichtigsten in Stadt und Landkreis Hof geltenden Maßnahmen können sich Interessierte auf der Homepage des Landkreises Hof verschaffen unter www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen.

Welche Maßnahmen im Detail gelten, ist in der Verordnung nachzulesen unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384.

Online-Redaktion