Der Landkreis Haßberge hat, wie berichtet, rund 800 Dosen des Impfstoffs von Johnson&Johnson erhalten. Impfwillige können sich dafür anmelden. Zudem kann sich die Region auf Lockerungen der Regelungen freuen.Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt meldet eine Neuinfektion mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 3944 (Stand: 17. Mai, 13.00 Uhr). Aktuell infiziert sind 151 Personen, zehn werden stationär in Krankenhäusern behandelt, davon vier auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 163 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 64,0 (Stand: 17. Mai, 0.00 Uhr). Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich im Landkreis ebenfalls weiter aus. Mittlerweile wurden insgesamt 1052 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde bisher in sieben Fällen nachgewiesen. Bei 29 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.
Inzidenz an fünf Tagen unter 100
Zum fünften Tag in Folge sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge unter 100. Der Landrat ist zuversichtlich, dass somit ab Donnerstag, den 20. Mai, weitere Öffnungsschritte folgen können. Das bedeutet, dass ab Mittwoch Lockerungen beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen greifen und voraussichtlich ab Donnerstag die Gastronomie ihre Außenbereiche öffnen darf. Die Öffnung der Außengastronomie sowie andere Lockerungen etwa für Sportstätten im Innenraum, für Kontaktsport unter freiem Himmel bei Vorlage eines negativen Corona-Test, für Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen wurde über die Regierung von Unterfranken beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit formal beantragt. Sofern das Ministerium zustimmt, ist ab Donnerstag mit betreffenden Neuerungen zu rechnen. Neben dem Unterschreiten des Inzidenz-Schwellenwerts von 100 ist ein stabiles oder rückläufiges Infektionsgeschehen erforderlich. Über Änderungen in diesem Bereich informiert das Landratsamt rechtzeitig. Fest stehen hingegen folgende Erleichterungen ab Mittwoch, 19. Mai 2021:
-Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
-Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privaten genutzten Grundstücken ist erlaubt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bleiben sowohl geimpfte und genese Personen bei der Ermittlung der Teilnehmer unberücksichtigt. Auch Kinder unter 14 Jahren, die zu diesen Hausständen gehören, stehen für die Gesamtzahl außer Betracht.
-Einzelhandel
Im Einzelhandel ist das Einkaufen nach Terminvereinbarung (Click & Meet) jetzt auch ohne negativen Coronatest möglich.
-Alle körpernahen Dienstleistungen sind zulässig mit vorheriger Terminreservierung. Die Testpflicht entfällt.
-Kontaktfreier Sport ist möglich mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten ; unter freiem Himmel auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren
-Außerschulische Bildung, Musikschulen und Fahrschulen
•Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung sind in Präsenzform zulässig.
•Instrumental- und Gesangsunterricht dürfen als Einzelunterricht in Präsenzform stattfinden, Mindestabstand 2 Meter und Maskenpflicht (soweit und solange es das aktive Musizieren zulässt).
-Schulen und Kindertageseinrichtungen
•In Kindertagesstätten weicht der Notbetrieb ab Mittwoch einem eingeschränkten Regelbetrieb, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
•An allen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, sonst Wechselunterricht.
Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene
Seit Donnerstag, dem 06. Mai sind vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleichgestellt.
Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung herangezogen werden. Die Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.
Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich. Dies kann mit dem Impfpass (sog. Impfausweis) nachgewiesen werden. Sollte zum Zeitpunkt der Impfung kein Impfausweis vorhanden sein oder vorgelegt werden, so erfolgt die Dokumentation durch Ausstellung einer sog. Impfbescheinigung, welche dieselben Angaben enthält. Diese ist ebenfalls zum Nachweis einer vollständigen Impfung geeignet.
Negatives Testergebnis: Soweit ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist und Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für die speziellen Besuchs- und Schutzregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen etc.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung findet auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung.
Kontaktbeschränkung: Die Kontaktbeschränkungen finden auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung. Wenn bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
Johnson&Johnson-Impfstoff
Der Landkreis Haßberge hat ein Sonderkontingent Johnson & Johnson-Impfstoff von insgesamt 800 Dosen erhalten. Um eine Impfung aus diesem Sonderkontingent zu erhalten, können sich Impfwillige auf der Homepage des Landkreises Haßberge unter www.hassberge.de/impfung anmelden. Zusätzlich muss, soweit noch nicht geschehen, Ihre Online-Registrierung im Bayerischen Impfportal BayIMCO unter www.impfzentren.bayern erfolgen. Eine Terminvergabe über dieses System ist zur Zeit leider noch nicht möglich. Nach Registrierung über das Online- Formular erhalten die Interessierten einen Anruf bzw. eine E-Mail zur Terminvereinbarung, solange freie Termine vorhanden sind. Sollte keine Möglichkeit zur Online-Registrierung vorhanden sein, kann man sich alternativ auch über einen Bekannten registrieren lassen. Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson soll nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission in der Regel bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz der zu impfenden Person können sich jedoch auch jüngere Personen dafür entscheiden. Die Priorisierung für diesen Impfstoff ist aufgehoben.