Letztes Update:
20210516082342

Bayreuth Stadt und Land: Weiterer Rückgang der Inzidenzwerte

08:22
16.05.2021
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Bayreuth 56,9 und für die Stadt Bayreuth 57,5. Dies berichtet das Landratsamt am Sonntag.

Bayreuth - Seit Ausbruch der Pandemie wurden laut Gesundheitsamt insgesamt im Landkreis 4855 und in der Stadt Bayreuth 3451 Personen positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet.

Heute sind im Landkreis 204 und in der Stadt Bayreuth 154 Personen nachweislich mit diesem Corona-Virus infiziert.

Als genesen gelten 4497 Personen aus dem Landkreis und 3190 aus der Stadt, darunter sowohl Personen, die mit typischer Symptomatik erkrankt gewesen waren, aber auch solche, bei denen trotz fehlender Krankheitszeichen ein positiver Test auf SARS-CoV-2 vorgelegen hatte.

Insgesamt sind 39 Personen mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon sind 43 Patienten im Klinikum Bayreuth und drei in der Sana-Klinik in Pegnitz.

14 Patienten aus dem Landkreis und 16 aus der Stadt Bayreuth werden stationär behandelt. Aus dem Landkreis sind bisher 154 und aus der Stadt Bayreuth 107 Personen an den Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 verstorben.

Online-Redaktion

Umfrage: Fast drei Viertel wollen sich impfen lassen

08:20
16.05.2021
Die Impfbereitschaft in Deutschland ist laut einer neuen Umfrage deutlich gestiegen. Fast drei Viertel der Deutschen über 18 Jahre wollen sich nun gegen das Coronavirus immunisieren lassen

Berlin - Seit dem Start der Corona-Impfungen in Deutschland vor fast fünf Monaten ist die Impfbereitschaft deutlich gestiegen. Fast drei Viertel der Deutschen über 18 Jahre wollen sich nach einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur nun gegen das Coronavirus immunisieren lassen. 36 Prozent der Befragten haben sich schon mindestens einmal impfen lassen. Weitere 38 Prozent haben vor, das noch zu tun. Zusammen sind das 74 Prozent.

Kurz vor Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember hatten sich erst 65 Prozent für eine Impfung entschieden. 19 Prozent lehnten die Immunisierung damals ab, jetzt sind es nur noch 15 Prozent. Der Anteil der Unentschlossenen ist seit Ende Dezember von 16 auf 11 Prozent gesunken.

Die Bundesregierung wirbt dafür, dass sich möglichst viele Menschen in Deutschland immunisieren lassen. Damit soll eine sogenannte Herdenimmunität erreicht werden, die auch diejenigen vor Ansteckung schützt, die nicht geimpft sind. Nach unterschiedlichen Einschätzungen von Forschern ist dafür eine Impfquote zwischen 60 und 80 Prozent notwendig.

Nach offiziellen Angaben haben bis zum Samstag 30,4 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Corona-Impfung erhalten. Das sind 36,5 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Online-Redaktion

Landkreis Hof: Weitere Lockerungen ab Dienstag

07:51
16.05.2021
Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Hof liegt heute bei 65,40 und somit an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100, berichtet das Landratsamt am Sonntag.

Hof - Damit treten in Anwendung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ab Dienstag, den 18. Mai 2021, folgende Öffnungsschritte sowie Lockerungen im Landkreis in Kraft:

1. Private Treffen:

Der gemeinsame Aufenthalt ist neben den Angehörigen des eigenen Hausstands zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet.

Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf dabei nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt).

2. Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

3. Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen öffnen im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. D.h. die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

4. Schulen

An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt. Soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig nicht eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.

Aufgrund der derzeit stattfindenden Abiturprüfungen kann es an den Gymnasien ggf. andere schulinterne Regelungen geben. Gleiches gilt für die Berufsschulen. Wir bitten die jeweiligen Vorgaben der Schulleitungen zu beachten.

5. Sport

Erlaubt ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Kindern unter 14 Jahren ist kontaktloser Sport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Kindern erlaubt.

Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt.

6. Geschäfte

Einzelhandelsgeschäfte öffnen unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen mit Terminvergabe.

Die Vorlage eines negativen Tests ist aktuell nicht nötig.

7. Körpernahe Dienstleistungen

Bei der Inanspruchnahme von sogenannten körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios, Tattoostudios etc.) ist die Vorlage eines negativen Tests aktuell nicht nötig.

8. Außerschulische Bildung, Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform und unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig.

9. Kulturstätten / Museen

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Bitte beachten:

Bayernweit erfolgen einige Öffnungsschritte NICHT automatisch nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos/Theatern/Konzerten/Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktsport im Außenbereich sowie kontaktfreien Sport im Innenbereich).

Diese Öffnungen sind erst möglich, sobald eine Allgemeinverfügung vor Ort erlassen wird und das Bayerischen Gesundheitsministerium das Einvernehmen dazu erteilt. Voraussetzung dazu ist eine weitere stabile Entwicklungsprognose.

So die oben genannten Voraussetzung vorliegen, könnte dies entsprechend der bayernweiten Vorgaben frühestens ab Mittwoch der Fall sein.

Im Übrigen gelten die oben genannten Lockerungen ab Dienstag, den 18. Mai 2021, zunächst ausschließlich im Landkreis Hof.

Für die Stadt Hof gelten weiterhin die Regelungen für Inzidenzen zwischen 100 und 150.

Online-Redaktion