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Wieder ein bisschen mehr Freiheit im Kreis Bayreuth

14:47
09.05.2021
Ganz allmählich wird das Leben wieder freier. Ab Dienstag ergeben sich – dank konstant niedriger Inzidenz-Werte im Landkreis Bayreuth neue Lockerungen.

Der Landkreis Bayreuth hat am gestrigen Sonntag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Ab Dienstag, 11. Mai, treten deshalb zahlreiche Lockerungen in Kraft:

Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, gestattet.

Nächtliche Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen Garten oder Hof ist demnach von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags erlaubt. Auch die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne zeitliche Beschränkung auch zwischen 22 Uhr und 5 Uhr erlaubt.

Schulen: An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht ist nur erlaubt, wenn diese sich zweimal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder: Der Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist erlaubt, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Öffnung von Ladengeschäften: Die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen: Die Ausübung und Inanspruchnahme sogenannter körpernaher Dienstleistungen (etwa Tattoostudios, Kosmetikstudios und so weiter) mit vorheriger Terminreservierung ist zulässig.

Sport: Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Auch der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist ebenfalls nur für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung sowie unter freiem Himmel erlaubt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht sind im Einzelunterricht in Präsenzform zulässig.

Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, aber auch alles unter der Betreuung der staatlichen Schlösserverwaltung stehende, wie Burgen, Residenzen, Parkanlagen und Seen, und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. 

red

Hofer Land: Nur zehn neue Fälle

09:36
09.05.2021
Das Hofer Land kommt von den hohen Zahlen herunter. Stadt und Landkreis haben eine Inzidenz von unter 200. Dennoch sind zwei Frauen an Covid gestorben.

In Stadt und Landkreis Hof sind zehn weitere Personen Corona-positiv getestet worden: drei im Landkreis und sieben in der Stadt Hof. Fünf Personen waren als Kontaktpersonen bekannt. Die Zahl der Corona-Fälle im Landkreis und der Stadt Hof steigt auf 10 015.

Da 46 Menschen wieder aus der häuslichen Isolierung entlassen wurden, liegt die Zahl der aktuellen Fälle bei 601. 9152 Personen gelten als genesen.

Seit Beginn der Impfungen wurden im Hofer Land 80 434 Menschen in Impfzentren und Hausarztpraxen geimpft, davon sind 65 559 Erstimpfungen. Die Impfquote nach Erstimpfungen liegt damit aktuell bei 46,62 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zum Vergleich: In Bayern liegt die Quote bei 32,9, im Bund bei 32,3 Prozent. Die Impfquote der über 16-Jährigen, die geimpft werden können, liegt bei 53,81 Prozent.

Unterdessen bestätigt die Gesundheitsbehörde des Landkreises und der Stadt Hof zwei weitere Todesfälle. Dabei handelt es sich um eine 86-jährige Frau sowie um eine 91-jährigen Frau aus dem Landkreis, die beide am Corona-Virus verstorben sind. Die Zahl der Todesfälle von Corona-Infizierten im Hofer Land steigt auf 262 an.

Die 601 aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf Stadt und Landkreis:

Landkreis Hof: 365
Stadt Hof: 236

7-Tages-Inzidenzwerte (RKI):

Landkreis Hof: 113,9
Stadt Hof: 181,1