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Hof: Neuer Planungsstand: Gealan-Triathlon womöglich im Freibad

09:35
06.05.2021
In dieser Woche hat die Stadt Hof den Park- und See-Lauf 2021 abgesagt. Die Veranstalter des Gealan-Triathlons halten an ihren Plänen fest. Allerdings würde das Event wenn dann in anderer Form stattfinden.

Hof – Anfang der Woche mussten Sportfans wie berichtet eine schlechte Nachricht verdauen: Der - für Oktober geplante Park- und See-Lauf fällt auch dieses Jahr aus. Mehr Hoffnung gibt es für den Gealan-Triathlon, wie Michaela Franke, Vorsitzende des Vereins IfL Hof, mitteilt: „Wir haben den Gealan-Triathlon noch nicht abgesagt. Vor ein paar Wochen haben wir unsere Planungen der aktuellen Situation angepasst, und uns darüber beraten, dass die Veranstaltung besser im Hofer Freibad durchgeführt werden könnte.“ Als Grund nennt sie: „Im Moment sind keine Zuschauer zugelassen.“ Da es gar nicht möglich sei, den Untreusee für Zuschauer abzusperren, würde sich das Freibad deutlich besser eignen. Auch wenn noch nichts in trockenen Tüchern ist, sei das der aktuelle Stand der Planung.

Der im Moment noch gültige, angesetzte Termin für den Gealan-Triathlon ist der 19. September. Hinzu kommt, dass einen Tag vorher, am Samstag, den 18. September, der Schüler-und-Jugendtriathlon der Stadtwerke Hof und des Vereins IfL zusätzlich stattfinden könnte. „Der wäre eigentlich schon im Mai gewesen. Wir dachten uns, dass wir die beiden Veranstaltungen verknüpfen und daraus ein Triathlon-Wochenende machen könnten“, erzählt Franke. Beide Events würden in deutlich abgespeckter Form und unter den dann geltenden Corona-Regeln stattfinden.

Auch wenn die Veranstalter gerne noch an ihren Events festhalten möchten, blickt Franke realistisch in die Zukunft: „Die endgültige Entscheidung, ob das Wochenende so stattfinden kann, ist natürlich noch nicht gefallen. Wir haben bislang auch nur wenige Sachen vorbereitet.“ Besonders die Absagen der anderen Sport-Events hätten sie verunsichert. „Wo wir jetzt gehört haben, dass viele andere Veranstaltungen um uns herum abgesagt wurden, hat uns das schon verunsichert.“ Anfang Juli müsste das Event spätestens abgesagt werden, weil die Veranstalter sonst schon zu weit in den Vorbereitungen stecken würden.

Sarah Schmidt

Ab Donnerstag: Das ändert sich für Geimpfte und Genesene

09:33
06.05.2021
In Bayern treten am Donnerstag Erleichterungen für Geimpfte und Genesene in Kraft. Viele der Einschränkungen bei Treffen sowie Testpflichten gelten für sie nicht mehr.

München - Der Freistaat schreitet voran und gibt Geimpften und Genesenen wieder mehr Freiheiten. Bereits seit Donnerstag fallen für Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz oder nach einer überstandenen Corona-Erkrankung viele Einschränkungen weg. Diese Erleichterungen sieht die geänderte Corona-Verordnung für Bayern vor:

TESTPFLICHT: Ist etwa im Einzelhandel und für den Besuch im Museum ein Corona-Schnelltest erforderlich, fällt diese Pflicht für Geimpfte und Genesene weg. Voraussetzung ist, dass Geimpfte über den vollständigen Impfschutz verfügen. Bei Impfungen, die zwei Impfdosen vorsehen, muss die Impfreihe also abgeschlossen sein. Zudem müssen danach 14 Tage vergangen sein, um die Rechte als Geimpfter in Anspruch nehmen zu können. Genesene müssen ihre zurückliegende Infektion mit einem PCR-Testergebnis aus dieser Zeit nachweisen. Zudem muss die Infektion mindestens 28 Tage zurückliegen, und es dürfen keine Symptome mehr vorliegen. Liegt der Nachweis der Infektion bereits mehr als sechs Monate zurück, wird man wiederum nicht als genesen angesehen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in den sogenannten Corona-Hotspots gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie dürfen ab sofort auch wieder nachts aus dem Haus und dies auch ohne konkreten Grund, wie die Staatsregierung nun festlegte.
KONTAKTE: Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte sowie Genesene künftig nicht mehr mit. Somit sind für sie auch unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz wieder Treffen mit mehr Menschen möglich.

QUARANTÄNE: Erleichterung sieht die geänderte Verordnung auch bei der häuslichen Quarantäne nach dem Kontakt mit nachweislich mit dem Coronavirus Infizierten vor. Diese fällt für Geimpfte und Genesene ebenfalls weg.