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Corona in den Haßbergen: Schärfere Maßnahmen ab Donnerstag

13:56
29.04.2021
Der kritische Wert ist im Landkreis Haßberge derzeit zwar rückläufig, die Zahl der Infizierten steigt jedoch weiter. Aktuell sind 482 Personen erkrankt.

Das Gesundheitsamt meldet 40 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 3753, Stand 29. April, 14.30 Uhr. 3188 Bürger sind inzwischen wieder genesen. Aktuell infiziert sind 482 Personen, 18 werden stationär in Krankenhäusern behandelt, davon sieben auf Intensivstationen. 83 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich aktuell 411 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 229,9, Stand 29. April, 0.00 Uhr.

Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich im Landkreis weiter aus. Mittlerweile wurden insgesamt 957 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde bisher einmal nachgewiesen. Bei 26 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.

Die Impfungen schreiten indes voran: 16243 Erstimpfungen und 5254 Zweitimpfungen wurden bereits in den beiden Impfzentren Zeil und Hofheim durchgeführt. Die Hausärzte haben bisher 3268 Dosen verimpft. Dazu kommen noch 450 Impfungen in den Haßberg-Kliniken.

Weiterhin ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit Bedacht und Vorsicht mit der Situation umgehen und sich an die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, insbesondere an die Abstandsregeln, FFP2-Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen – auch am Arbeitsplatz und besonders auch während der Pausen und bei Fahrgemeinschaften.

Seit Donnerstag, 29. April, gelten im Landkreis Haßberge aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz bis 9. Mai noch einmal schärfere Maßnahmen:

Auf folgenden zentralen Begegnungsflächen und öffentlichen Orten unter freiem Himmel besteht zwischen 7.00 und 21.00 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot:

• Stadt Haßfurt:

– Marktplatz und Hauptstraße,

– Am Hafen, Parkplatz am Main und am Hafen (Tränkberg),

– Bahnhof

• Stadt Zeil am Main:

– Marktplatz,

– Zeiler Käpelle,

– Bahnhof

• Stadt Ebern:

– Marktplatz,

– Bahnhof

• Stadt Eltmann und Gemeinde Ebelsbach: Bahnhof Eltmann-Ebelsbach

Auf öffentlichen Spielplätzen besteht zwischen 7.00 und 21.00 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot. In diesen Bereichen der Maskenpflicht ist eine FFP2-Maske, eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard oder eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält. Das Abnehmen der Maske ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Regelungen für Handel und Dienstleistungen

•Maskenpflicht in Kassen-/Bedienbereichen

Für das Personal gilt auch bei Vorhandensein von transparenten oder sonstigen Schutzwänden Maskenpflicht. Soweit möglich, soll eine FFP2-Maske getragen werden.

• Desinfektion in Handel und Dienstleistung

Derzeitig geöffnete Handles- und Dienstleistungsbetriebe haben sicherzustellen, dass Einkaufswagen und/oder Einkaufskörbe durch die Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten von den Kunden selbst desinfiziert werden können. Alternativ kann die Desinfektion durch die Beschäftigten des Betriebes durchgeführt werden.

• Gastronomie – Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken

- Der Betreiber von Gastronomiebetrieben darf keine Einrichtungen, die das Verweilen zum Verzehr ermöglichen (insbesondere Abstelleinrichtungen wie Tische oder Borde) bereitstellen.

- Der Betreiber hat erforderlichenfalls das Verweilen an der Abgabestelle zu unterbinden.

- Sofern die Speisen und Getränke innerhalb der Betriebsstätte abgegeben werden,

- hat der Betreiber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich jeweils nur ein Kunde in der Betriebsstätte aufhält,

- gilt für das Personal Maskenpflicht und die Kunden FFP2-Maskenpflicht und

- hat der Betreiber für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen des Landratsamtes Haßberge vorzulegen.

Handel und Dienstleistungen

Ab sofort wird eine stärkere Unterscheidung vorgenommen, und zwar

– nach Ladengeschäften für Handelsangebote (z.B. Textilhandel) sowie

– nach Ladengeschäften für Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe (z.B. Bankfilialen, Versicherungsbüros, Fotostudios, Schuhreparaturen)

– Ladengeschäfte für Handelsangebote: müssen geschlossen bleiben, sofern sie nicht ausdrücklich in § 12 Abs. 1 Satz 2 der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgeführt sind. Hierunter fallen z.B. Modegeschäfte oder Schuhgeschäfte, Spielwarenläden). Für diese Ladengeschäfte mit Handelsangebot gilt das Prinzip Click & Collect (Abholung vorbestellter Waren nach Terminvergabe)

– Zugelassene Ladengeschäfte für Handelsangebote sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel. Sie alle dürfen inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings gilt für die Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Negativtest der Kunden ist nicht erforderlich.

– Ladengeschäfte aus dem Handwerks- und Dienstleistungssektor, z.B. Banken, Sparkassen, Versicherungsbüros, Fotostudios, Schuhmacher oder Reparaturdienste sind den zugelassenen Ladengeschäften für Handelsangebote insoweit gleichgestellt. Auch sie dürfen inzidenzunabhängig – unter FFP2-Maskenpflicht - öffnen.

– Für alle geöffneten Geschäfte (auch Lebensmittelläden und Discounter) gilt neu eine verschärfte Flächennutzungsregelung. So darf auf den ersten 800 Quadratmetern der Ladenfläche nur 1 Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden, überschreitet die Ladenfläche 800 Quadratmeter, ist für diese Fläche die Quote „1 Kunde pro 40 Quadratmeter“ einzuhalten. Eine Testpflicht gibt es für diese zulässigerweise geöffneten Geschäfte nicht.

Friseure und andere körpernahen Dienstleistungen

Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger ohne einen negativen Corona-Test beispielsweise einen Friseur-Besuch wahrnehmen. Die Neufassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt bei einem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen fest, dass für körpernahe Dienstleistungen insgesamt, etwa die Fußpflege oder Friseure, ab sofort auch im Landkreis Haßberge, ein negativer Corona-Test erforderlich ist. Kundinnen und Kunden müssen demnach vor der jeweiligen Behandlung einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Ausnahme: Für vollständig geimpfte Personen gilt diese Testpflicht nicht. Voraussetzung ist aber, dass der zweite Impftermin 15 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt über den Impfpass. Ebenso sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag von der Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen.

Private Zusammenkünfte sind nur erlaubt mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren hausstandsfremden Person. Nächtliche Ausgangssperre: von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr.

Schule und Kindertageseinrichtungen

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Haßberge vom 19. April gelten bis zum 9. Mai folgende abweichende Regelungen zu § 18 Absatz 1 der 12. BayIfSMV: An den Schulen findet kein Präsenz- und kein Wechselunterricht statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Zulässig sind die Annahmen von unaufschiebbaren Leistungsnachweisen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 Meter.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen; Notbetreuung ist möglich.

Sport: erlaubt ist nur kontaktfreier Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Sportstätten können unter freiem Himmel für Individualsport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen geöffnet werden. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen.

Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht:

Weiterhin gilt unter anderem im ÖPNV, im Einzelhandel oder in Kirchen, eine FFP2-Maskenpflicht. Eine einfache OP-Maske ist nicht zulässig. Auch für das Personal in Friseursalons oder Fußpflege-Einrichtungen gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 (wie im Landkreis Haßberge) eine FFP2-Maskenpflicht im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27-600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.

Ganz viele Fragen lassen sich jedoch mit Blick ins Internet klären. Empfohlen werden hier die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/ und die der Bayerischen Staatsregierung: www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/. 

Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter www.hassberge.de.

Kostenlose Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger

In den Schnelltestzentren des Landkreises gelten folgende Öffnungszeiten:

Haßfurt, Eishalle: Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr), Sonntag von 10.00 bis 15.00 (letzter Einlass 14.45 Uhr).

Ebern, Turnhalle an der Grundschule: Montag, Mittwoch, Freitag 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr), Sonntag 10.00 bis 15.00 (letzter Einlass 14.45 Uhr.

Hofheim, Haus des Gastes: Montag, Mittwoch, Freitag 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Maroldsweisach, Grundschule: Dienstag und Donnerstag: 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Eltmann, Stadthalle: Dienstag und Donnerstag 10.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Wer einen PoC-Antigen-Test in einem Schnelltestzentrum durchführen lassen möchte, wird gebeten, dementsprechend eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Minuten für die Testauswertung einzuplanen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Ein schriftlicher Befundnachweis ist nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises möglich.

Um den Vorgang der Schnelltestung zu beschleunigen, kann die Bescheinigung über das Ergebnis bereits gedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Das Formular kann auf der Homepage des Landkreise herunter geladen werden unter: www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Corona/Formular_negativer-Test-Bestaetigung-allgemein.pdf. Ansonsten erhalten Testwillige diesen auch direkt vor Ort.

Wichtiger Hinweis für die Schnelltests: Bei Minderjährigen ist vor Durchführung des Tests notwendig, dass die Erziehungsberechtigten dazu schriftlich ihr Einverständnis erklären. Dazu gibt es ein Formular, das ausgefüllt werden muss und auf der Internetseite des Landkreises als Download zur Verfügung steht: www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Corona/Einwilligung_Minderjaehrige.pdf. 

Testinfrastruktur wächst weiter

Die Testinfrastruktur im Landkreis Haßberge wächst mit Hilfe der Kommunen weiter.

Folgende Kommunen bieten bereits kostenlose Schnelltestmöglichkeiten an:

Rauhenebrach: Feuerwehrhaus Untersteinbach, Mittwoch 17.00 bis 19.00 Uhr, Samstag 16.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag 14.00 bis 18.00 Uhr. Achtung: Geänderte Öffnungszeiten ab 1. Mai: täglich von Montag bis Sonntag von 17.00 bis 19.00 Uhr.

Gädheim: Sportheim Ottendorf, Dienstag 16.00 bis 19.00 Uhr, Samstag, 8.00 bis 11.00 Uhr

Stettfeld: Pfarrheim, Mittwoch 16.00 bis 19.00 Uhr

Sand am Main: Foyer Sport-und Kulturhalle, Sonntag, 9.00 bis 12.00 Uhr

Ebelsbach: Grundschule Ebelsbach, Montag, 16.00 bis 19.00 Uhr

Wonfurt: Turnhalle Wonfurt, Sonntag, Dienstag, Donnerstag, 16.00 bis 19.00 Uhr

Kirchlauter: Oskar-Kandler-Zentrum, Sonntag, 16.00 bis 18.00 Uhr

Zeil am Main: Turnhalle Mittelschule (ehemaliges Hallenbad), Dienstag und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

In Kürze gehen weitere kommunale Testzentren an den Start:

Breitbrunn: Gemeindezentrum, Freitag 16.00 bis 19.00 Uhr (ab 30. April)

Oberaurach: Tagungsraum Oberaurach-Zentrum Trossenfurt, Mittwoch 16.00 bis 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr (ab 1. Mai)

Theres: Obertheres Turnhalle, Dienstag und Donnerstag von 16 bis 19 Uhr (ab 4. Mai)

Königsberg: Turnhalle, Alleestraße, Montag, Mittwoch und Samstag, Zeiten noch in Planung (ab 3. Mai)

Knetzgau: Rathaussaal, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr (ab 5. Mai)

Folgende Apotheken und Arztpraxen bieten im Landkreis kostenlosen Antigen-Schnelltests an:

Fuchs Apotheke Knetzgau (Telefon 09527/950160) und Ratsapotheke Zeil (Telefon 09524/266).

Gemeinschaftspraxis Stieglitz/Katzenberger Burgpreppach: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 18.00 Uhr. Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon 09534/648.

Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.

Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).

Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor – über die Corona-APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunterzuladen. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden – außer am Wochenende; per Brief kann dies einige Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.

Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Luca-App zur Kontaktverfolgung
Die Vorbereitungen zum Einsatz der Luca-App im Landkreis Haßberge laufen im Gesundheitsamt auf Hochtouren. Wenn diese abgeschlossen sind, ist eine Kontaktdatenerfassung beim Besuch von Geschäften, Restaurants etc. möglich. Bereits jetzt können interessierte Bürger, Betriebe und Organisationen die App herunterladen und sich registrieren. Weitere Infos hierzu sind unter www.luca-app.de zu finden.

Anmeldung fürs Impfen
Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen: www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.

Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter: www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Dort erfährt man zum Beispiel, wie die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und welche Dokumente für die Impfung benötigt werden.

Wichtiger Hinweis: Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits in einem der Impfzentren ihre Erstimpfung erhalten haben, erhalten ihre Zweitimpfung definitiv auch wieder im Impfzentrum und nicht beim Hausarzt, der Termin wurde bereits vereinbart und bleibt bestehen. Personen, die sich beim Hausarzt haben impfen lassen oder beim Hausarzt bereits einen festen Impftermin vereinbart haben, werden gebeten, ihren Account im System BayIMCO wieder zu löschen. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren. Wer sich nicht abmeldet, erhält dann natürlich eine Einladung zum Impfzentrum. Dies ist grundsätzlich nicht weiter schlimm, kann jedoch zu Verwirrung und verlängerte Wartezeiten für andere führen. Durch die Löschung des Accounts hat das Impfzentrum einen realistischen Überblick, wie viele Personen tatsächlich noch auf einen Impftermin warten.

Landkreis Kronach: 348 Personen sind in Quarantäne

13:47
29.04.2021
Das Robert-Koch-Institut meldete am Donnerstag einen Wert von 263,7, am Vortag hatte er 268,2 betragen. In den vergangenen sieben Tagen hatten sich 176 Menschen neu mit Covid-19 infiziert. Das Landratsamt meldete 24 Neuinfektionen seit Mittwoch, 51 Erkrankte sind genesen.

In Quarantäne befanden sich 348 Männer und Frauen. Davon kamen aus Kronach 84 Personen, aus Küps 32, Ludwigsstadt 19, Marktrodach zwölf, Mitwitz 30, Nordhalben 16 Pressig 25, Reichenbach sechs, Schneckenlohe zwei, Steinbach am Wald 14, Steinwiesen neun, Stockheim 28, Tettau 18, Teuschnitz sechs, Tschirn einer, Wallenfels zehn, Weißenbrunn 18 und Wilhelmsthal 18.

Wie das Landratsamt weiter mitteilte, wurden zusätzliche Schnellteststellen eingerichtet:

Schnellteststelle Nordhalben, Nordwaldhalle (Kronacher Straße 57) – Anmeldung /Termin nicht erforderlich

Testzeiten: Mittwoch 17 bis 19 Uhr, Samstag 15 bis 17 Uhr (auch am 1. Mai).

Einen neuen Standort und erweiterte Testzeiten gibt es in Tettau. Ab Montag, 3. Mai, werden die Schnelltests nicht mehr wie gewohnt in der Tettauer Festhalle, sondern direkt in der Frankenwald-Apotheke Tettau (Marktplatz 8) angeboten. Erforderlich ist dort auch eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 09269/1317. Zudem werden hier auch die Testzeiten ausgeweitet. Ab 3. Mai ist testen möglich Montag bis Freitag 8 bis 9 Uhr, 13 bis 14 Uhr und 17 bis 18 Uhr.

Eine Übersicht des gesamten Schnelltestangebots im Landkreis Kronach ist abrufbar unter:

www.landkreis-kronach.de/aktuelles/coronavirus/buergertest/