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Notbremse im Bundesrat - Braun: "dringend erforderlich"

09:35
22.04.2021
Lange wurde über die bundesweite Corona-Notbremse diskutiert, jetzt soll es schnell gehen. Am Mittwoch stimmte der Bundestag ab, am Donnerstag entscheidet der Bundesrat. Zufrieden sind nicht alle.

Berlin - Vor der Entscheidung im Bundesrat über die bundeseinheitliche Corona-Notbremse hat Kanzleramtsminister Helge Braun die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes gegen Kritik verteidigt.

"Das aktuelle Infektionsgeschehen ist in den meisten Regionen viel zu hoch und droht unser Gesundheitssystem zu überfordern", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Die Maßnahmen der Bundesnotbremse sind dort deshalb dringend erforderlich. Sie haben in vielen Ländern bereits gezeigt, dass sie geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu bremsen. Und sie sind angesichts der ernsten Lage auch verhältnismäßig."

FDP-Generalsekretär Volker Wissing betonte im ZDF "heute journal" hingegen erneut die ablehnende Haltung seiner Partei: "Der Staat muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat sehr gut begründen, warum er derart massiv in Grundrechte eingreift. Diese Begründung ist der Bundesrepublik nicht gelungen." Damit sei die Maßnahme eindeutig unverhältnismäßig und verstoße gegen das Grundgesetz.

Der Bundesrat will heute entscheiden. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Mehrere Bundesländer kündigten jedoch bereits zuvor an, keinen Einspruch einlegen zu wollen. Zuletzt muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, auch das könnte noch am heutigen Donnerstag geschehen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte möglicherweise noch am selben Tag wie die Unterzeichnung erfolgen.

Unterdessen ist bereits der erste Eilantrag gegen das Gesetzesvorhaben beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil bestätigte, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien.

Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.

In Kreisen und Städten mit hohen Infektionszahlen dürften die Menschen infolge des Gesetzes ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben aber bis Mitternacht erlaubt. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Viele Schülerinnen und Schüler müssten sich vorerst wieder auf Homeschooling einstellen: Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.

Ab der 100er-Schwelle dürfte sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürften Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein.

Der Vorsitzende des Weltärztebundes hat die Maßnahme gegen Kritik verteidigt. "Aus internationaler Sicht waren vor allem die Staaten in der Abwehr der Pandemie erfolgreich, die konsequent und einheitlich großflächige Maßnahmen der Kontakteinschränkungen durchgesetzt und durchgehalten haben", sagte Frank Ulrich Montgomery der "Augsburger Allgemeinen". "Daran können wir uns ein Beispiel nehmen und dies tut das Infektionsschutzgesetz."

Zu den Vorwürfen, dass die im Gesetz genannten Grenzwerte willkürlich seien, sagte Montgomery: "Natürlich kann man jeden Grenzwert streitig diskutieren, kann jede Maßnahme hinterfragen und manche Regelungen sind auch eher Ergebnis eines politischen Kuhhandels als wissenschaftlicher Beratung." Aber es sei richtig und gut, jetzt einheitlich, konsequent und kraftvoll handeln zu wollen.

Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, sagte der "Rheinischen Post": "Die Maßnahmen sind richtig, kommen aber deutlich zu spät und gehen in einzelnen Punkten nicht weit genug. Die Infektionsdynamik hätte schon früher gebrochen werden können." Die Politik habe viel Zeit verstreichen lassen, obwohl es aus der Intensivmedizin deutliche Hilferufe gegeben habe. Jetzt sei das Personal in vielen Krankenhäusern wieder extrem belastet, und Kliniken kämen an Kapazitätsgrenzen - nicht nur bei Covid-19-Patienten.

Johna äußerte die Hoffnung, "dass die Menschen noch einmal diese Kraftanstrengung mitmachen und mithelfen, die dritte Welle zu brechen". Schon jetzt seien Verlegungen von Patienten in weit entfernte Krankenhäuser an der Tagesordnung. "Eine solche Krisenmedizin kann niemand wollen", sagte sie.

Weniger alarmiert äußerte sich der Chef von Deutschlands größter Krankenhauskette Helios. "Wirklich dramatisch ist die Lage derzeit nicht, auch wenn vor allem unsere großen Krankenhäuser jetzt wieder sehr viele Covid-Patienten behandeln", sagte Francesco De Meo der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die Fallzahlen lägen derzeit insgesamt noch unter dem, was die Häuser während der zweiten Welle im Winter bewältigt hätten. Er glaube, es ergebe wenig Sinn, "den Leuten zusätzliche Angst zu machen, solange wir uns auf dem Niveau der zweiten Welle bewegen".

De Meo fügte an: "Unsere professionelle Wahrnehmung ist: Es gab immer schon volle Intensivstationen, das ist nichts Neues." Es funktioniere aber gut, Patienten auf Krankenhäuser mit freien Kapazitäten zu verlegen. In Deutschland verlege man auch schnell Patienten auf die Intensivstation. Ob das auch zu einem besseren Versorgung führe, müsse man erst noch sehen.

Tübinger Corona-Modellprojekt wird nach sechs Wochen beendet

08:14
22.04.2021
Tübingens Oberbürgermeister Palmer hatte sich bis zuletzt eingesetzt und gehofft, doch genützt hat es nichts. Sein Corona-Vorzeigeprojekt ist wegen der Bundes-Notbremse bald Geschichte.

Tübingen - Nun also doch das Aus nach sechs Wochen: Das Tübinger Corona-Modellprojekt wird wegen der Bundes-Notbremse laut Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) beendet.

"Ab Montag ist also auch bei uns alles dicht. Theater, Handel, Schulen und Kitas", schrieb Palmer auf seiner Facebook-Seite. Diese Entscheidung habe die CDU-Wahlkreisabgeordnete Annette Widmann-Mauz der Presse mitgeteilt.

Die Inzidenz im Landkreis sei mit 180 eben viel zu hoch, schrieb Palmer. Er machte darauf aufmerksam, dass die Inzidenz in Tübingen konstant unter 100 sei seit zwei Wochen. "Der Anstieg findet nur außerhalb Tübingens statt und hat jetzt den Wert von 240 erreicht, während wir bei 91 stehen", schrieb Palmer. Der zuletzt für die Stadt gemeldete Wert lag laut dem Sozialministerium am Mittwoch bei 91,8. Der Wert für den Landkreis wurde mit 181,5 angegeben.

Menschen in Tübingen können sich seit dem 16. März an mehreren Stationen kostenlos testen lassen - mit den Bescheinigungen der Ergebnisse, den Tagestickets, können sie dann in Läden, zum Friseur oder auch in Theater und Museen gehen. Wegen großen Andrangs von außerhalb sind die Tests inzwischen auf Menschen aus dem Kreis Tübingen beschränkt.

Das Vorzeigeprojekt war bereits zwei Mal verlängert worden und hatte bundesweit für viel Aufsehen gesorgt, aber auch für einige Kritik. So hatte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen Stopp solcher Versuche wie in Tübingen gefordert. "Sie geben das falsche Signal", schrieb Lauterbach auf Twitter. Das Tübinger Projekt zeige, dass unsystematisches Testen mit Öffnungsstrategien die schwere dritte Corona-Welle nicht aufhalten werde. ""Testen statt Lockdown" ist Wunschdenken, genau wie "Abnehmen durch Essen"."

Der Tübinger Infektiologe Peter Kremsner hatte das Projekt als Direktor des Instituts für Tropenmedizin an der Uniklinik Tübingen wissenschaftlich begleitet.