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20210330091814

Gutachten: Klare Pandemie-Vorgaben des Bundes an Länder möglich

09:15
30.03.2021
Der Bund kann den Ländern über das Infektionsschutzrecht weitreichende Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machen, die diese genau umzusetzen hätten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Demnach kann der Bund «die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln», weil er die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht hat.

Wörtlich heißt es in der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gegebenen Ausarbeitung: «Es ist zulässig, dass der Bundesgesetzgeber detailreiche und strikte Regelungen trifft, die weitgehend auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichten und so wenig wie möglich Ermessen einräumen. Beim Gesetzesvollzug durch die Länder bestünde in einem solchen Fall wenig Spielraum.»

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Ländern am Sonntag zu erkennen gegeben, dass der Bund von den Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch machen könnte, wenn diese die bereits beschlossenen Maßnahmen gegen die Pandemie nicht umsetzen. Sie ließ bislang offen, an welche Punkte sie konkret denkt.

Nach der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kann der Bund zum Beispiel vorgeben, welche konkreten Maßnahmen im Falle der Überschreitung eines bestimmten Inzidenzwertes in einem Gebiet - etwa in einem Landkreis - ergriffen werden müssen.

Er kann demnach auch Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen anordnen. Zwar liege das Schulwesen nach dem Grundgesetz in der ausschließlichen Kompetenz der Länder. Übe der Bund seine Kompetenz aber auf dem Gebiet des Infektionsschutzes aus, indem er zum Beispiel die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen normierte, so täte er dies nicht mit dem Ziel, das Schulwesen zu regeln. Der Schwerpunkt solcher Maßnahmen läge im Bereich des Infektionsschutzes und beträfe nicht das Schulrecht, heißt es in dem Gutachten.

(dpa)

Neue Corona-Regeln - Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5

09:15
30.03.2021
Nach den Beratungen von Bund und Ländern hat Sachsen die neuen Corona-Regeln für die nächsten Wochen beschlossen. «Die Lage ist wirklich ernst», sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag mit Blick auf steigende Infektionszahlen. Mit der neuen Verordnung, die vom 1. bis 18. April gilt, weitet Sachsen die Testpflicht in bestimmten Bereichen aus: So sollen Schüler und Lehrer künftig zweimal pro Woche statt wie bisher einmal getestet werden, das gilt künftig auch für das Kita-Personal. Schüler ab der fünften Klasse müssen nach den Osterferien im Unterricht medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen oder eine FFP2-Maske tragen.

Auch wenn die Zahl der Wocheninzidenz über 100 liegt, können Städte und Landkreise «Click & Meet» anbieten sowie Zoos, Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen. Bedingung ist allerdings, dass es in Sachsen nicht mehr als 1300 Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern gibt. Zudem müssen Kunden und Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

(dpa)

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