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20210327080742

Zu wenig: Richter hält Corona-Zuschuss für verfassungswidrig

08:06
27.03.2021
Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht einer Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte der zuständige Richter der 12. Kammer des Gerichts in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat.

Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so die Kammer. Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend (S 12 AS 711/21 ER - Beschluss vom 24.3.2021).

«Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen», meinte Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag. Der sozialpolitische Sprecher der Bundestags-FDP, Pascal Kober, forderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, nun dringend eine sofortige Auszahlung zu ermöglichen. «Im Mai kommen die Hilfen zu spät.»

Dieselbe Kammer des Gerichts hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen - zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021).

(dpa)

Kapitel

Freitag, 26. März

Tschechien verlängert Corona-Notstand um zwei Wochen

19:57
26.03.2021
In Tschechien wird der Corona-Notstand um zwei weitere Wochen bis zum 11. April verlängert. Im Parlament in Prag stimmten am Freitagabend 53 Abgeordnete dafür. Dagegen waren 34. Ministerpräsident Andrej Babis sagte, es gebe Hoffnung, dass dies der letzte Lockdown sein könnte. Zugleich bat er seine Landsleute um Geduld. Der Notstand gibt der Regierung mehr Vollmachten und ermöglicht es, Grundrechte auszusetzen.

In Tschechien darf man seinen Wohnbezirk - vergleichbar einem Landkreis - derzeit nur in Ausnahmefällen verlassen. Eine Mehrheit der Abgeordneten forderte die Regierung auf, diese Maßnahme spätestens nach Ostern aufzuheben. Zudem solle die Maskenpflicht entfallen, wenn man allein auf der Straße ist.

Die Corona-Lage verbessert sich in dem EU-Land nur langsam. Innerhalb von 7 Tagen stecken sich nach aktuellen Zahlen immer noch mehr als 500 Menschen je 100 000 Einwohner mit dem Virus an. In Deutschland liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 119. Seit Beginn der Pandemie gab es in dem 10,7-Millionen-Einwohner-Land mehr als 1,5 Millionen Infektionen und 25 639 Todesfälle.

(dpa)

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