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Mehr als Inzidenz: Infektionsschutzgesetz soll ergänzt werden

15:55
02.03.2021
Bei der Verhängung oder Lockerung von Corona- Schutzmaßnahmen sollen neben dem Inzidenzwert weitere Kriterien an Bedeutung gewinnen. Auf eine entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Rechts- und Gesundheitspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD am Dienstag geeinigt, wie beide Seiten bestätigten. So sollen künftig insbesondere auch die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen und der R-Wert berücksichtigt werden. Die Neuerungen könnten schon am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.

«Ergänzend wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Nennung dieser beiden Kriterien nicht abschließend ist und insbesondere auch die Auslastung des Gesundheitswesens berücksichtigt werden muss», sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der Deutschen Presse-Agentur. Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), erklärte: «Ansteckendere Virus-Mutationen können zu einem höheren Infektionsgeschehen und damit zu einer stärkeren Belastung unseres Gesundheitssystems führen.» Es sei deshalb richtig, diese Entwicklung zu berücksichtigen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet werden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag dieser Wert am Dienstag bundesweit bei 65,4. Der R-Wert bildet hingegen ab, wie viele andere ein Infizierter ansteckt. Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Montag bei 1,01 (Vortag 1,08). 100 Infizierte stecken also rein rechnerisch 101 weitere Menschen an.

«Wir können die zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffe nicht allein an den Inzidenzwerten ausrichten», sagte Fechner. «Wenn etwa ein Großteil der älteren Bevölkerung geimpft ist und hauptsächlich Jüngere infiziert sind, wenn der R-Wert niedrig ist oder wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, dann besteht für die Bevölkerung keine so große Gefahr, als dass erhebliche Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder Betriebsschließungen gerechtfertigt sind.»

Nach Fechners Vorstellungen sollen auch die Befugnisse von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der aktuellen «Epidemischen Lage von nationaler Tragweite» eingeschränkt werden. Diese seien im Gesetz bislang unpräzise umschrieben und sollten auf jene Maßnahmen beschränkt werden, die explizit im Gesetz genannt sind.

Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, forderte: «Die Bundesregierung muss sich von den willkürlichen Inzidenzwerten abkehren.» Entscheidend seien vielmehr die Zahl der Erkrankten und die jeweils aktuelle Belastung des Gesundheitswesens. Handel, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Breitensport sollten sofort umfassend geöffnet werden.

(dpa)

Was in den Bundesländern wieder offen ist

14:07
02.03.2021
Endlich wieder ein Stück weit Normalität in Zeiten der Corona-Pandemie. Seit diesem Montag stehen die Türen der Friseure bundesweit wieder offen - doch vielerorts blieb es nicht dabei. In manchen Bundesländern öffneten zusätzlich Gärtnereien, in anderen standen die längst offen. Ein Überblick, was außer bei den Friseuren so passiert ist:

HAMBURG: Die Hansestadt ist das einzige Land, in dem es bis auf die Öffnung der Friseure erst einmal keine weiteren Lockerungen gab. Auch bei den Friseuren hat der rot-grüne Senat nur zur Wahrung der bundesweiten Einheitlichkeit mitgemacht. Es gilt seit dem Wochenende sogar eine verschärfte Maskenpflicht für stark besuchte Orte wie den Jungfernstieg.

NIEDERSACHSEN, BREMEN, BERLIN, MECKLENBURG-VORPOMMERN: Auch hier tat sich außer bei den Friseuren wenig - weil einiges längst offen war. Blumenläden bieten dort ihre Ware bereits seit längerem wieder an. In Berlin können bestellte Blumen abgeholt werden. Auch Gartenmärkte empfangen in Niedersachsen und Bremen Kunden - ebenso in den Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit geringem Infektionsgeschehen, nicht aber in Berlin. In der Hauptstadt haben dafür die Buchläden den zweiten Lockdown von Anfang an nicht mitgemacht. Dort sind ebenso wie in Niedersachsen auch Fahrradläden offen, in Berlin aber nur für Reparaturen. In Mecklenburg-Vorpommern sind zudem Fahrschulen für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Zudem dürfen dort in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter Kosmetiker, Fußpfleger und Nagelstudios wieder Kunden empfangen.

HESSEN, BADEN-WÜRTTEMBERG, BRANDENBURG, THÜRINGEN: Dort wurde zwar am 1. März gelockert, aber außer bei den Friseuren eher wenig. In Hessen sind zusätzlich nur Betriebe für medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen offen, etwa Fußpflege- und Nagelstudios. In den anderen drei Ländern können Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten, in Baden-Württemberg auch Blumenläden sowie Baumärkte, wenn sie dort nur Pflanzen und Gartenbedarf verkaufen. In Thüringen empfangen die Blumenläden wieder Kundschaft, ebenso in Brandenburg, wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt. Baumärkte dürfen Gartenabteilungen für alle Kunden öffnen, wenn die Verkaufsfläche überwiegend im Freien liegt. Dass nur Länder mit hoher Inzidenz so vorsichtig sind, kann man nicht sagen: Zu der Gruppe gehört sowohl das Land mit der höchsten Neuinfektionsrate je 100 000 Einwohner und Woche (Thüringen: 125,2; Stand Dienstag) wie das mit der derzeit drittniedrigsten (Baden-Württemberg: 51,9).

SACHSEN: Im einstigen Hochinzidenzland sind Gartenmärkte und Blumenläden zwar geschlossen, dafür aber neben Fußpflegestudios auch Fahrschulen für jene offen, die den «Schein» beruflich brauchen. Musikschulen dürfen solche Schüler einzeln unterrichten, die vor einer wichtigen Prüfung stehen oder ein Studium aufnehmen.

BAYERN, SACHSEN-ANHALT: Hier haben Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder aufgesperrt, in Bayern auch Blumenläden. In beiden Ländern kann man sich auch die Füße wieder professionell pflegen lassen. In Sachsen-Anhalt haben zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufgenommen, allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen, inklusive Fahrlehrer; auch Flugschulen starten wieder.

SCHLESWIG-HOLSTEIN, NORDRHEIN-WESTFALEN, RHEINLAND-PFALZ, SAARLAND: Hier wurde neben den Friseuren am meisten geöffnet. In allen vier Ländern sind Gartenmärkte wieder offen, in Rheinland-Pfalz aber nur draußen; in Nordrhein-Westfalen dürfen nur Gemüsepflanzen und Saatgut wie Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln und nötiges Zubehör verkauft werden. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verkaufen Floristen wieder Blumen, in NRW war der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen bereits vor dem 1. März erlaubt. Die Regierung in Düsseldorf erlaubt ebenso wie ihre Mainzer Kollegen Angebote in Musikschulen, erstere aber nur für Grundschüler, letztere nicht für Gesang und Blasinstrumente. In Rheinland-Pfalz sind zusätzlich auch Fahrschulen offen, und wie im Saarland ist Termin-Shopping im Einzelhandel erlaubt: Bestellte Ware kann nicht nur abgeholt, sondern auch anprobiert werden - zur vereinbarten Uhrzeit und nur für jeweils einen Hausstand. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind auch die Zoos wieder besuchbar. Und in NRW und Schleswig-Holstein darf auf Sportanlagen draußen wieder eingeschränkt Individualsport betrieben werden. Außerdem sind in Schleswig-Holstein Nagelstudios offen.

(dpa)

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