Letztes Update:
20210316193113

Astrazeneca im Ausland - Weitere EU-Länder stoppen Impfstoff-Einsatz

19:30
16.03.2021
Nach dem Stopp der Astrazeneca-Impfungen in Deutschland und anderen Ländern haben mehrere weitere EU-Staaten die Verabreichung des Mittels vorsorglich ausgesetzt. Schweden stoppte den Einsatz nun ebenso vorübergehend wie Portugal, Luxemburg, Lettland und Litauen. Man pausiere den Gebrauch des Impfstoffs, bis die Untersuchung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zu vermuteten Nebenwirkungen des Mittels abgeschlossen sei, teilte die schwedische Gesundheitsbehörde am Dienstag mit. Ähnlich äußerten sich auch Behörden und Ministerien der anderen Länder.

Hintergrund des vorübergehenden Impfstopps sind Meldungen von Blutgerinnseln, die in mehreren Ländern im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung mit dem Astrazeneca-Präparat aufgetreten sind. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Blutgerinnsel wurde bisher in keinem der Fälle festgestellt. Ob tatsächlich ein solcher kausaler Zusammenhang besteht, wird derzeit untersucht.

Die EMA hält den Nutzen des Astrazeneca-Vakzins bis zum Abschluss der laufenden Untersuchungen für größer als die Gefahren. Solange die Untersuchungen der EU-Behörde andauerten, sei man entschieden davon überzeugt, dass die Vorteile des Impfstoffs bei der Verhinderung von Covid-19 das Risiko überwögen, bekräftigte EMA-Chefin Emer Cooke am Dienstag. Am Donnerstag wolle die EMA eine Einschätzung zu möglichen Risiken und zur weiteren Verwendung abgeben.

Mindestens bis dahin werden die kleinen Fläschchen mit dem Corona- Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers in mehreren Ländern verschlossen bleiben. Zunächst hatte Dänemark vergangene Woche den Einsatz des Astrazeneca-Präparats für vorläufig 14 Tage ausgesetzt, nachdem zuvor vereinzelte Fälle von Blutgerinnseln in Kombination mit niedrigen Blutplättchenzahlen nach der Impfung gemeldet worden waren. Mehrere andere Länder folgten, am Montag unter anderem auch Deutschland.

In Schweden hat es nach Angaben der Gesundheitsbehörde bislang keine solcher Fälle gegeben. «Der Entschluss ist eine Vorsichtsmaßnahme», erklärte Staatsepidemiologe Anders Tegnell. Brisant an diesem Beschluss ist, dass Astrazeneca teils schwedisch ist: Der Pharmakonzern ist 1999 aus dem Zusammenschluss des schwedischen Unternehmens Astra und des britischen Konzerns Zeneca entstanden. Seinen Hauptsitz hat Astrazeneca im englischen Cambridge.

EMA-Chefin Cooke betonte, wenn man Millionen Menschen impfe, sei es unausweichlich, dass man seltene oder ernsthafte Vorkommnisse von Erkrankungen habe, die nach der Impfung auftreten. Die EMA prüfe nun, ob dies tatsächlich eine Nebenwirkung sei oder Zufall. Es brauche dazu eine wissenschaftliche Bewertung. «Wir müssen die Fakten zuerst haben.» Vorher könne man nicht zu einer Schlussfolgerung kommen.

Beim Aussetzen der Corona-Impfungen mit dem Astrazeneca-Präparat handeln die europäischen Länder unterschiedlich: Während die großen EU-Länder Deutschland, Frankreich und Italien die Verabreichung am Montag stoppten, hält Ex-EU-Mitglied Großbritannien an dem Einsatz weiter fest. Gleiches gilt für Österreich und Belgien, auch Finnland wartet ab.

Im südostasiatischen Thailand ließen sich Ministerpräsident Prayut Chan-o-cha und Mitglieder seines Kabinetts am Dienstag mit dem Astrazeneca-Präparat impfen. Das Land hatte die Impfungen mit Astrazeneca am vergangenen Freitag zunächst verschoben. «Es wurde verifiziert, dass es durch den Astrazeneca-Impfstoff keine schlechte Reaktion gibt», sagte der Regierungschef. «Die Impfungen beginnen heute mit dem Kabinett und Regierungsbeamten, die in engen Kontakt mit einer großen Anzahl von Menschen kommen.»

(dpa)

Tochter infiziert - Geimpfte Eltern müssen auch in Quarantäne

19:30
16.03.2021
Auch wer gegen das Coronavirus geimpft ist, muss in Quarantäne, wenn ein Familienmitglied oder ein anderer Mitbewohner im Haushalt infiziert wurde. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden. Bisher lägen keine ausreichenden Belege dafür vor, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz nicht infektiös erkrankten, argumentierten die Richter. Deshalb seien bisher keine Sonderregelungen für Geimpfte vorgesehen. Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das eine Arztpraxis in der Vorderpfalz betreibt und gegen eine bis 18. März verordnete Quarantäne geklagt hatte.

Anfang März hatte sich die Tochter des Paars mit dem Virus angesteckt, weshalb sich auch die Eltern in den eigenen vier Wänden isolieren sollten. Diese wehrten sich und argumentierten vor Gericht, sie hätten nicht nur Impfungen im Januar und im Februar erhalten; auch habe sich die Tochter in Isolation begeben und lebe alleine in einer Etage des Hauses. Diverse PCR-Coronatests und Schnelltests seien zudem bei dem Paar negativ ausgefallen. Daher sei die Verfügung zur Quarantäne rechtswidrig gewesen.

Die Richter lehnten den Eilantrag ab. So entfalle die Einordnung der beiden Mediziner als Ansteckungsverdächtige nicht dadurch, dass sie geimpft wurden. Bisher lägen nämlich keine ausreichenden Belege dafür vor, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz nicht auch infektiös erkranken könnten. Somit sei davon auszugehen, dass beide Mediziner Krankheitserreger aufgenommen hätten.

Auch das Argument, mehrere Tests seien vorgenommen worden und negativ ausgefallen, überzeugte die Richter nicht. Sie beriefen sich auf das Robert Koch-Institut, das sich dagegen ausspricht, die empfohlene 14-tägige häusliche Absonderung zu verkürzen. Grund sei die «beobachtete Zunahme der besorgniserregenden Sars-CoV-2-Varianten». Dazu fehlten gegenwärtig noch Daten und Erfahrungen. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen