Für beruflich Qualifizierte wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachgewiesen wird.
Zusätzlich ist eine besondere Hochschulprüfung (Hochschulzugangsprüfung) abzulegen und zu bestehen.
Außerdem setzt der fachgebundene Zugang ein Beratungsgespräch an der Hochschule München voraus, welches bis zur Immatrikulation nachgewiesen werden muss.
Die zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie in unseren Hinweisen für qualifizierte Berufstätige auf unserer Internetseite.
Weitere wichtige Informationen finden Sie zusätzlich auf den Internetseiten der Studienberatung.