Letztes Update:
20240322085730

Beruflich Qualifizierte

12:48
30.03.2021
Für beruflich Qualifizierte wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachgewiesen wird.

Zusätzlich ist eine besondere Hochschulprüfung (Hochschulzugangsprüfung) abzulegen und zu bestehen.
Außerdem setzt der fachgebundene Zugang ein Beratungsgespräch an der Hochschule München voraus, welches bis zur Immatrikulation nachgewiesen werden muss.

Die zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie in unseren Hinweisen für qualifizierte Berufstätige auf unserer Internetseite.
Weitere wichtige Informationen finden Sie zusätzlich auf den Internetseiten der Studienberatung.

Martina Lutsch

Kapitel

Zweitstudium

13:08
30.03.2021
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis Bewerbungsende abschließen, können nur im Rahmen der sog. Zweitstudienbewerberquote zugelassen werden.

Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher als die Zahl der vorhandenen Plätze in dieser Quote, ist für die Zulassung die Höhe der Messzahl ausschlaggebend, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird.

Neben Ihrem Abschlusszeugnis des Erststudiums müssen Sie also auch eine formlose, ausführliche, schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Ihren Bewerbungsunterlagen hochladen.

Die Auswahl der Zweitstudienbewerber:innen erfolgt nach den Kriterien „Prüfungsergebnis des Erststudiums“ und „Gründe für das Zweitstudium“. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben. Die Punkte werden zu einer Messzahl addiert.
Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber:innen. 

Ausführliche Hinweise und die Vergabe der Punkte für die Messzahl finden Sie in unserem Informationsblatt "Vergabeverfahren / Zulassungsbeschränkungen"

Martina Lutsch

Kapitel

Eintritt in ein höheres Semester