Letztes Update:
20240322091538

Zulassungsvoraussetzungen

15:18
31.03.2021
Aufgrund der unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Masterstudiengänge, informieren Sie sich am besten direkt auf der Internetseite der jeweiligen Fakultät oder im Masterübersichtsflyer.
In den Studien- und Prüfungsordnungen können Sie die Voraussetzungen im Detail nachlesen.
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie hier.

Im Allgemeinen gilt:
Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit 6 theoretischen Semestern und 210 ECTS-Punkten/Leistungspunkten (mindestens jedoch 180 ECTS-Punkte/Leistungspunkte).
Falls Sie Ihr Bachelorstudium nur mit 180 ECTS-Punkten/Leistungspunkten abschließen, sind die fehlenden 30 ECTS-Punkte/Leistungspunkte innerhalb des Masterstudiums aus dem grundständigen Studienangebot zusätzlich zu erbringen.
Die Prüfungskommission legt fest, welche Prüfungsleistungen erforderlich sind.
Bei einigen Studiengängen (z.B. Betriebswirtschaft) besteht die Möglichkeit, die fehlenden Punkte in Form eines Praxissemesters nachzuholen.

Ausnahmen:
  • Für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (konsekutiv) müssen Sie ein abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS-Punkten/Leistungspunkten vorweisen können. Eine Zulassung mit 180 ECTS-Punkten/Leistungspunkten ist nicht möglich.
  • Für folgende Masterstudiengänge ist ein Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten/Leistungspunkten ausreichend (ohne dass die fehlenden 30 ECTS-Punkte/Leistungspunkte nachgeholt werden müssen):
    Architektur, Betriebliche Steuerlehre, Paper Technology (weiterbildend) sowie Sozialmanagement.
Sofern Sie ein Diplomstudium absolviert haben, ist ein Nachweis über ECTS-Punkte/Leistungspunkte nicht erforderlich.

Ob Ihr Hochschulstudium fachlich die Voraussetzungen zur Zulassung für einen bestimmten Masterstudiengang erfüllt, entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater oder Studiengangsleiterinnen und Studiengangsleiter. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fakultät.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite in den Hinweisen zu
Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen, Auswahlverfahren, Immatrikulation.

Martina Lutsch

Auswahlverfahren

15:23
31.03.2021
Alle eingegangenen Bewerbungen werden nach dem Ende der Bewerbungsfrist vom Sachgebiet Beratung und Immatrikulation zur Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung an die jeweiligen Prüfungskommissionen der Fakultäten weitergeleitet.

Für alle nichtzulassungsbeschränkten Masterstudiengänge gilt:
Sie erhalten die Einladung zum Eignungsverfahren (schriftliche Prüfung oder Aufnahmegespräch) i. d. R. per E-Mail von der Fakultät bzw. der Prüfungskommission direkt.

Für alle zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge gilt:
Die Zulassung in zulassungsbeschränkten (NC) Masterstudiengängen erfolgt über ein Zulassungsverfahren.
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer festgesetzten Zahl (Zulassungszahl) aufgenommen.
Die Zulassung erfolgt anhand von Rangsatzlisten, die auf Basis der Prüfungsgesamtnote des abgeschlossenen Hochschulstudiums bzw. auf Basis der zusammengefassten Auswahlpunktezahl (bei Systems Engineering) gebildet werden.

Eingehende Informationen finden Sie in den Hinweisen zum Zulassungsverfahren der NC-Master auf unserer Internetseite.

Martina Lutsch