In den Studien- und Prüfungsordnungen können Sie die Voraussetzungen im Detail nachlesen.
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie hier.
Im Allgemeinen gilt:
Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit 6 theoretischen Semestern und 210 ECTS-Punkten/Leistungspunkten (mindestens jedoch 180 ECTS-Punkte/Leistungspunkte).
Falls Sie Ihr Bachelorstudium nur mit 180 ECTS-Punkten/Leistungspunkten abschließen, sind die fehlenden 30 ECTS-Punkte/Leistungspunkte innerhalb des Masterstudiums aus dem grundständigen Studienangebot zusätzlich zu erbringen.
Die Prüfungskommission legt fest, welche Prüfungsleistungen erforderlich sind.
Bei einigen Studiengängen (z.B. Betriebswirtschaft) besteht die Möglichkeit, die fehlenden Punkte in Form eines Praxissemesters nachzuholen.
Ausnahmen:
- Für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (konsekutiv) müssen Sie ein abgeschlossenes Studium mit 210 ECTS-Punkten/Leistungspunkten vorweisen können. Eine Zulassung mit 180 ECTS-Punkten/Leistungspunkten ist nicht möglich.
- Für folgende Masterstudiengänge ist ein Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten/Leistungspunkten ausreichend (ohne dass die fehlenden 30 ECTS-Punkte/Leistungspunkte nachgeholt werden müssen):
Architektur, Betriebliche Steuerlehre, Paper Technology (weiterbildend) sowie Sozialmanagement.
Ob Ihr Hochschulstudium fachlich die Voraussetzungen zur Zulassung für einen bestimmten Masterstudiengang erfüllt, entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater oder Studiengangsleiterinnen und Studiengangsleiter. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fakultät.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite in den Hinweisen zu
Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen, Auswahlverfahren, Immatrikulation.