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Oberstes US-Gericht lässt App-Store-Klage gegen Apple zu

08:02
14.05.2019

Apps auf dem iPhone kann man nur über Apples Plattform laden. Klagende US-Verbraucher wollen diese Einschränkung kippen. Apple wollte, dass die Klage abgewiesen wird, doch das Oberste US-Gericht weigerte sich.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Kartellklage gegen Apple zugelassen, mit der Verbraucher erzwingen wollen, dass Apps für iPhone und iPad am Konzern vorbei direkt den Kunden angeboten werden können.

Aktuell dürfen Anwendungen für die Mobil-Geräte nur über Apples App Store geladen werden. Apple überprüft sie und kann sie bei Regelverstößen aus dem App Store verbannen. Zudem kassiert der Konzern einen Teil der Erlöse.

Apple soll widerrechtlich monopolisiert haben

Die Kläger argumentieren, Apple habe den Markt für Apps auf iPhone und iPad widerrechtlich monopolisiert. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb und den Verbrauchern entstünden höhere Kosten.

Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse ein, so funktionieren auch andere Plattformen. Deshalb könnte die Entscheidung des Obersten Gerichts auch Klagen gegen andere Anbieter auslösen.

Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsentscheidung, und argumentierte, eine Kartellklage von iPhone-Besitzern sei nicht zulässig, weil sie die Apps bei Entwicklern kauften - und nicht Apple. Das Oberste US-Gericht wies den Einspruch am Montag ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen.

Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen

Richter Brett Kavanaugh argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloß durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten.

Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen - und der Konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.

Apple erklärte im Gegenzug: "Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen, wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, wie man es auch misst." Die Preise würden von den App-Entwicklern festgelegt und Apple spiele keine Rolle dabei. Die weitaus meisten Anwendungen seien ohnehin kostenlos.

Der Konzern hatte stets auch den Vorteil einer höheren Sicherheit für die Nutzer betont, wenn nur geprüfte Anwendungen auf die Geräte kommen können.

Bei dem konkurrierenden Smartphone-System Android hat Google Play Store ein vergleichbares Niveau an Sicherheit - aber die Nutzer können Apps auch aus anderen Quellen laden. Bei manchen dieser anderen Download-Plattformen gibt es immer wieder Probleme mit Schadsoftware.

Das Gebührenmodell wird auch von Spotify angegriffen

In Apples App Store - und auch auf anderen Download-Plattformen wie etwa Googles Play Store für Android-Geräte - ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.

Dieses Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer Spotify angegriffen, der eine Wettbewerbs-Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. Spotify argumentiert, der Dienst habe einen Nachteil gegenüber dem Konkurrenz-Angebot Apple Music, weil er einen Teil seiner Erlöse bei Vertragsabschlüssen auf dem iPhone abgeben müsse, während Apple als Plattformbetreiber den gesamten Betrag bekomme.

Die Apple-Aktie schloss nach Bekanntgabe der Entscheidung des Obersten Gerichts mit einem Minus von fast sechs Prozent. Sollte im Hauptverfahren das heutige App-Store-Modell für wettbewerbswidrig erklärt werden, könnten Apple hohe Einnahmen entgehen und auch massive Rückzahlungen drohen.

In dem als "Illinois Brick" bekannten Fall, auf den Apple seine Forderung nach einer Abweisung der Klage stützte, ging es in den 70er Jahren um die Baubranche. Der Bundesstaat Illinois hatte Baustein-Hersteller wegen Preisabsprachen verklagt, durch die er zuviel für staatliche Gebäude bezahlt hatte. Das Oberste Gericht wies die Klage damals jedoch ab, da die Bausteine von beauftragten Bauunternehmern, aber nicht vom Bundesstaat selbst bei den Herstellern erworben worden waren.

dpa/LEAD-Redaktion

Einigung mit Apple bringt Qualcomm bis zu 4,7 Milliarden Dollar

08:49
02.05.2019

Qualcomm bekommt eine Milliarden-Zahlung von Apple nach Beilegung des erbitterten Patentstreits der beiden Firmen. Allerdings ist der Betrag geringer als die sieben Milliarden Dollar, die der Chipkonzern forderte. Zudem setzen Rückgänge im Smartphone-Markt Qualcomm zu.

Die Einigung im langwierigen Patentstreit mit Apple wird dem Chipkonzern Qualcomm im laufenden Quartal 4,5 bis 4,7 Milliarden Dollar (4,0 bis 4,2 Mrd Euro) einbringen. Es ist der erste Hinweis auf die Größenordnung der Apple-Zahlung bei dem vor zwei Wochen erzielten Vergleich. Qualcomm rechnete bei der Zahl allerdings auch damit weggefallene Verpflichtungen gegenüber Apple und den iPhone-Fertigern mit ein.

Qualcomm rechnet weiter mit rückgängigen Erlösen

Der Streit mit Apple hatte den Chipkonzern finanziell schwer belastet: Qualcomm bekam seit 2017 keine Zahlungen mehr von den iPhone-Auftragsfertigern und hatte die dadurch entgangenen Erlöse auf sieben Milliarden Dollar samt Zinsen beziffert.

Auch in dem Ende März abgeschlossenen zweiten Geschäftsquartal war die Belastung noch spürbar. Der Umsatz sank im Jahresvergleich um 5 Prozent auf 5 Milliarden Dollar, wie Qualcomm nach US-Börsenschluss am Mittwoch mitteilte. Den Gewinn konnte Qualcomm zugleich unter anderem dank niedrigerer Ausgaben auf 663 Millionen Dollar verdoppeln.

Abzüglich der Zahlung aus dem Apple-Vergleich rechnet Qualcomm für das laufende Jahr mit weiter rückgängigen Erlösen. Der Konzern verwies als Grund unter anderem auf den rückläufigen Smartphone-Absatz.

Nach Berechnungen der Analysefirma IDC sanken die Verkäufe von Computer-Handys allein im vergangenen Quartal um 6,6 Prozent. Die Anleger zeigten sich von dem Ausblick nicht beeindruckt: Die Aktie verlor im nachbörslichen Handel mehr als drei Prozent.

Apple wird Lizenzgebühren an Qualcomm zahlen

Apple dürfte erst zum kommenden Jahr wieder als Käufer von Qualcomm-Chips in Erscheinung treten. Zugleich wird der iPhone-Konzern künftig aber auch Lizenzgebühren an Qualcomm bezahlen.

Mit dem aktuell zweitgrößten Smartphone-Hersteller Huawei hat Qualcomm weiterhin keinen dauerhaften neuen Patentdeal. Im vergangenen Quartal bekam Qualcomm noch 150 Millionen Dollar von dem chinesischen Konzern, warnte aber, dass weitere Zahlungen nicht gesichert seien.

Apple hatte den Streit mit Qualcomm vor gut zwei Jahren losgetreten und warf dem Konzern in einer Klage vor, zu hohe Lizenzgebühren für seine Patente zu verlangen sowie unfairen Wettbewerb zu betreiben.

Qualcomm konterte mit dem Vorwurf, in Apple-Geräten werde von dem Konzern erfundene Technologie ohne Patentlizenz genutzt. Apple bezog die Modems für die jüngsten iPhone-Modelle ausschließlich beim Halbleiter-Riesen Intel - der nach der Beilegung des Patentkonflikts aus dem Geschäft mit Smartphone-Chips aussteigt.

Lizenzgeschäft in der Kritik

Qualcomm ist vor allem als ein führender Anbieter von Smartphone-Chips bekannt, die Patentlizenzen sind das zweite - und lukrativere - Standbein.

Dieses Geschäftsmodell steht auch nach dem Ende des Apple-Streits unter Druck: Im Januar gab es einen Prozess zu einer Klage der US-Handelsbehörde FTC, die Qualcomm unfairen Wettbewerb durch Patentlizenzen als Voraussetzung für Chiplieferungen vorwirft. Dieses Verfahren wird nicht von Geschworenen, sondern von einer Richterin entschieden, ihr Urteil steht noch aus.

dpa / LEAD-Redaktion

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