Letztes Update:
20230314154613

Film "Pflege studieren"

15:52
14.04.2021
Die Akademisierung der Pflege eröffnet Chancen, neue Herausforderungen und Zukunftsperspektiven: Pflege studieren

Sebastian Bernhard

Zwei Abschlüsse in einem Studiengang

15:06
06.04.2021
  •     Staatlich examinierte(r) Pflegefachfrau/-mann mit Berufszulassung
  •     Bachelor of Science (B.Sc.): erster akademischer Abschluss an einer staatlichen Hochschule mit 210 ECTS und der Möglichkeit, in einem Masterstudiengang weiter zu studieren

Sebastian Bernhard

Voraussetzungen

16:02
14.04.2021
1. der Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen gemäß des Bayerischen Hochschulgesetzes und der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV) in der jeweils aktuellen Fassung. Als Qualifikation für das Studium ist der Nachweis der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife erforderlich (Art. 43 Abs. 2 BayHSchG).

2. eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Stufe 2) oder die erfolgreiche Teilnahme am Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF Niveaustufe 3 oder besser) erbracht. Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder an einer Hochschule nachgewiesen wird oder die Muttersprache Deutsch ist.

3. die Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 3 Monate) Gesundheitszeugnisses und eines erweiterten, polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate). Das Gesundheitszeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis müssen zur Berufszulassung aktualisiert werden. 

Sebastian Bernhard