Nach der Prüfung von Schutzmasken aus Lagerbeständen des Landes Baden-Württemberg rechnet das Sozialministerium damit, dass rund sieben Millionen Masken ausgetauscht werden müssen. «Darin sind aber auch Masken enthalten von nicht getesteten Chargen, bei denen wir nur vermuten, dass sie auch mangelhaft sein könnten», erklärte eine Sprecherin am Freitag.
Nach Kritik an der Qualität der Masken hatte das Ministerium breitere Tests des kompletten Lagerbestandes durchführen lassen. 17 Maskentypen bestanden diesen nicht. Mal seien Masken zu durchlässig gewesen, mal waren unterschiedliche Maskentypen in einer Verpackung. Auch wenn von zehn Masken einer Charge nur zwei knapp durchgefallen seien, würden dennoch die kompletten Chargen zur Sicherheit vollständig ausgetauscht, teilte die Sprecherin in Stuttgart mit.
«Selbstverständlich wurden alle Einrichtungen unmittelbar nach Bekanntwerden der Prüfergebnisse informiert und darauf hingewiesen, die Masken nicht mehr zu verwenden», erklärte das Ministerium. Für den Tausch hat das Land extra EU-konforme FFP2-Masken deutscher Herstellung bestellt. Vor deren Verteilung prüfe die Dekra regelmäßig Teillieferungen. «Nur Masken, die die Normvorgaben erfüllen, werden anschließend verteilt», versicherte die Sprecherin. Zuvor hatten mehrere Medien über die Ergebnisse der Prüfungen berichtet.
Alle Lieferungen, die im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg ankamen, seien zertifiziert gewesen und hätten stichprobenartige Tests einer zertifizierten Prüfstelle bestanden, bevor sie verteilt wurden, hieß es. «Das Land muss sich grundsätzlich auf ausgestellten Prüfzertifikate verlassen können.» Weil es dennoch Zweifel hab, seien in den vergangenen Wochen Masken von 27 Herstellern überprüft worden. Die Masken von vier der Hersteller stammen den Angaben nach aus Landeslieferungen, der Rest aus der Beschaffung des Bundes.
Für die vom Land beschafften Masken prüft das Ministerium mögliche Schadensersatzansprüche. Dafür wird eine Fachkanzlei beauftragt. Bislang seien aber keine Anwaltskosten angefallen. Bei den Masken vom Bund gehe das nicht mangels eines direkten Vertragsverhältnisses.