Im Streit um Entschädigungen bei Betriebsschließungen hat das Versicherungsunternehmen Axa in Frankreich eine Niederlage einstecken müssen. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung des Handelsgerichts in Marseille, wonach Axa einem Restaurantbesitzer aus Marseille Betriebsverluste aufgrund von Corona entschädigen muss. Das Gericht sei der Ansicht, dass die Garantie für Betriebsverluste infolge der behördlichen Schließung des Restaurants wegen der Covid-19-Epidemie in Anspruch genommen werden könne, teilte das Gericht in einer Mitteilung mit.
«Wir werden die Beweggründe des Berufungsgerichts sorgfältig prüfen. Wir erinnern daran, dass derselbe Vertrag derzeit Gegenstand von Verhandlungen vor mehreren anderen Berufungsgerichten im Lande ist», reagierte Axa auf die Entscheidung. Man können die Verwirrung um das Thema Betriebsverluste nur bedauern, hieß es weiter. «Die Existenz zahlreicher Verträge mit unterschiedlichen Formulierungen auf dem Markt kann sicherlich zu dieser Verwirrung beitragen.»
Eine vom Versicherer geltend gemachte Ausschlussklausel erkannte das Gericht in Südfrankreich nicht an. Das Restaurant hatte Berichten nach eine Versicherung für den Fall einer Epidemie abgeschlossen. In der ersten Instanz hatten französische Gerichte zuletzt unterschiedlich entschieden. Nicht nur in Frankreich war es zuletzt zu Streit mit Versicherungen bekommen - diese hatten teils die Abgrenzung zwischen einer Epidemie und einer Pandemie nicht eindeutig in ihren Policen definiert.