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Wegen Corona weniger Unfälle und Verkehrstote im Südwesten

11:32
16.02.2021
In Baden-Württemberg sind 2020 weniger Menschen im Straßenverkehr zu Schaden gekommen als jeweils in den Jahren zuvor. Mit 330 Verkehrstoten gab es den niedrigsten Wert im Südwesten seit Einführung der amtlichen Unfallstatistik 1953, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag mitteilte. «Die Unfallzahlen insgesamt waren stark rückläufig, mit zum Teil erheblichen Rückgängen in fast allen Bereichen. Freilich haben auch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie dazu beigetragen», fügte Strobl hinzu. Homeoffice, Lockdown und Kontaktbeschränkungen hatten demnach entscheidend dazu geführt, dass 2020 deutlich weniger Menschen im Straßenverkehr unterwegs waren.

Insgesamt habe es im vergangenen Jahr mit fast 270 000 registrierten Verkehrsunfällen einen deutlichen Rückgang um fast 18 Prozent im Vergleich zu 2019 gegeben. Mit Blick auf Unfälle mit verletzten Personen verzeichne man ebenfalls einen Rückgang von mehr als 11 Prozent. Die Anzahl der dabei verletzten Personen lag dem Innenministerium zufolge bei etwa 39 600 Menschen und ging somit im Vergleich zu 2019 um über 15 Prozent zurück.

Allerdings gehörte das Fahren mit überhöhtem Tempo auch im zurückliegenden Jahr zu den entscheidenden Gründen, die zu tödlichen Unfällen geführt haben. «Insgesamt verloren im letzten Jahr 131 Menschen ihr Leben, weil ein Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs war», teilte Strobl mit. Damit sei 2020 mehr als jeder dritte tödliche Verkehrsunfall auf überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen gewesen.

(dpa/lsw)

Ministerium: Anträge auf Hilfen für Soloselbstständige nun möglich

10:49
16.02.2021
Pünktlich zum «Wirtschaftsgipfel» können Soloselbstständige seit Dienstag Anträge auf Finanzhilfen stellen. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte, bekommen Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben, mit einer «Neustarthilfe» einen einmaligen Zuschuss von maximal 7500 Euro - und zwar für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat.

Der erste Antrag in Höhe von 4950 Euro wurde den Angaben zufolge am Dienstagmorgen von einem Einzelhändler aus Berlin, der mit Kunstgegenständen handelt, gestellt. Der zweite Antrag in Höhe von 4237 Euro sei von einem Fotografen aus Nordrhein-Westfalen gestellt worden. Antragstellungen für Soloselbstständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, sollen in Kürze starten, wie es hieß. Die Neustarthilfe betrage in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Auch Schauspieler und andere Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, könnten sie beantragen.

Die Neustarthilfe ist Teil der Corona-Finanzhilfen der Bundesregierung. Zentrales Instrument für Firmen ist die Überbrückungshilfe III. Wirtschaftsverbände hatten massiv kritisiert, die Hilfen würden zu langsam ausgezahlt. Deswegen kam Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag mit vielen Verbänden zu einem «Wirtschaftsgipfel» zusammen.

(dpa)

Einsatz von Corona-Schnelltests soll weiter ausgedehnt werden

10:25
16.02.2021
Der Einsatz von Corona-Schnelltests soll ab 1. März weiter ausgedehnt werden. Mittlerweile seien deutlich mehr Tests am Markt verfügbar, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). «Daher sollen alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können.» Demnach sollen Kommunen vor Ort Testzentren oder Apotheken mit solchen Angeboten beauftragen können, die Kosten dafür soll der Bund übernehmen.

Die Pläne sollen zudem den Weg für den Einsatz von Laien-Selbsttests ebnen, die derzeit für eine demnächst erwartete Zulassung geprüft werden. Im Gespräch ist, sie gegen einen «geringen Eigenanteil» von einem Euro abzugeben. «Diese Tests können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen und Kitas», sagte Spahn. Sie würden «schnellstmöglich geprüft und zugelassen».

Der Bund hatte den Einsatz von Corona-Schnelltests schon in mehreren Schritten ausgedehnt. Sie können bereits in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen etwa auch in Schulen verwendet werden - aber vorerst mit geschultem Personal. Dabei brauchen die Proben nicht extra zum Auswerten ins Labor geschickt zu werden. Antigen-Tests gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests daher mit einem PCR-Test bestätigt werden.

(dpa)

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