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20210212045348

Fast die Hälfte der Pflegeheimbewohner zweimal geimpft

04:30
12.02.2021
Fast die Hälfte der bundesweit rund 800 000 Pflegeheimbewohner hat bis Donnerstag die zweite Impfung gegen das neue Coronavirus erhalten. Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums waren rund sechs Wochen nach dem Impfstart mehr als 380 000 Senioren in Heimen immunisiert. Damit ging mehr als ein Viertel aller Impfdosen bisher an Pflegeheimbewohner (28,8 Prozent). Fast die Hälfte der verfügbaren Impfstoffe (47 Prozent) bekamen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte und Pflegekräfte.

Die Gefahr für Pflegeheime ist damit noch nicht gebannt. Es gebe weiterhin neue Fälle bei bereits bekannten Ausbrüchen und auch neue Ausbrüche in Altenheimen, heißt es beim RKI. Doch die Zahl der aktiven und neuen Ausbrüche gehe zurück. Es seien auch weniger ältere Menschen betroffen als vorher. «Der Rückgang ist auf den allgemeinen Rückgang der Fallzahlen und sehr wahrscheinlich auch auf die Impfungen zurückzuführen», hieß es weiter. «Was welchen Anteil hat, kann nicht quantifiziert werden.»

Nach nur einer Impfung sei entsprechend der Zulassung der Impfstoffe noch kein vollständiger Impfschutz zu erwarten. So könne es in einem gewissen Maße zu Covid-19-Erkrankungen kommen, wenn die aus zwei Impfungen bestehende Impfserie nicht vollständig sei.

Ältere Menschen werden in Deutschland wegen ihres hohen Risikos für schwere Krankheitsverläufe bevorzugt immunisiert, solange es nicht genug Impfstoff für alle gibt. Bisher sind mehr als 63 600 Menschen in Deutschland im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben, viele von ihnen nach Ausbrüchen in Pflegeheimen.

(dpa)

Bundestag soll regelmäßig neu über «epidemische Lage» entscheiden

04:30
12.02.2021
Die große Koalition will die Grundlage dafür schaffen, dass mehrere Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Tests über Ende März hinaus weiterlaufen. Sie beruhen darauf, dass der Bundestag auch weiterhin eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» feststellt - darüber soll das Parlament künftig aber regelmäßig neu entscheiden müssen. Ein Gesetzentwurf, den Union und SPD am Freitag einbringen wollen, sieht einen Drei-Monats-Mechanismus vor: Beschließt der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung einer solchen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie als aufgehoben gelten.

Diese Ausnahmelage gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen. Diese sind aber bisher bis 31. März befristet. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Pandemie hält sich nicht an Fristen.» Die unsichere Infektionslage halte über März hinaus an. «Daher streben wir eine befristete Verlängerung der epidemischen Lage bis zum 30. Juni an.» Nur so gebe es die gesetzliche Grundlage für nötige Maßnahmen und Verordnungen, die sonst auslaufen. Es handele sich aber nur um den rechtlichen Rahmen. «Intelligente Öffnungskonzepte und entsprechende Lockerungen sind grundsätzlich möglich.»

Der Bundestag hatte die epidemische Lage von nationaler Tragweite erstmals am 25. März 2020 festgestellt - und im November bestätigt, dass sie weiterhin besteht. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, «wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht».

Der Entwurf der Koalition sieht außerdem vor, «Impfziele» für die Corona-Impfungen gesetzlich zu verankern - etwa die «Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe» oder der «Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko». Diese Ziele sollen demnach im Fall beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen «bei notwendigen Priorisierungen zu berücksichtigen» sein - in Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und darauf aufbauenden Impfverordnungen. Damit verstärke der Gesetzgeber den Rahmen für Priorisierungsentscheidungen, heißt es im Entwurf. Zuletzt waren mehrere Rufe nach stärkerer Beteiligung des Bundestags laut geworden.

Laut dem Entwurf sollen die besonderen Corona-Befugnisse des Bundes außerdem noch grundlegend untersucht werden - in einer «externen wissenschaftlichen Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite». Damit soll das Gesundheitsministerium die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina beauftragen. Das Ergebnis soll bis 31. Dezember 2021 vorliegen.

(dpa)

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