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Pauschalreisen sollen über Fonds gegen Insolvenz gesichert werden

11:48
10.02.2021
Wer eine Pauschalreise bucht, soll künftig über einen millionenschweren Fonds gegen eine Pleite des Reiseveranstalters abgesichert sein. Die Veranstalter sollen selbst in diesen Sicherungsfonds einzahlen, wie das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften grundsätzlich abgelöst werden. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weil die Haftung insgesamt auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt war. Der Staat musste einspringen.

Dieser Fall habe gezeigt, dass eine Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führe, und Reisende damit möglicherweise nicht ausreichend entschädigt würden, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Zugleich sei durch die weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in der Corona-Pandemie die Gefahr von Insolvenzen in der Branche deutlich gestiegen.

Der Fonds soll bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Er müsse immer so groß sein, dass die Insolvenz des umsatzstärksten und eines weiteren Anbieters mittlerer Größe abgedeckt würden, hieß es. Während der Aufbauphase sichert der Staat den Fonds durch eine Bürgschaft oder eine Garantie für einen Kredit ab. Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

(dpa)

DGB: Corona hat negative Folgen für Gleichstellung von Mann und Frau

11:47
10.02.2021
Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor den negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die Gleichstellung von Männern und Frauen. «Oft bleiben jetzt die Mütter zu Hause und kümmern sich um die Kinderbetreuung. Damit drohen sich tradierte Rollenbilder wieder zu verfestigen», sagte DGB-Vize Elke Hannack am Dienstag in einer Pressekonferenz mit Blick auf die weiterhin geschlossenen Kitas und Schulen.

Das erweiterte Kinderkrankengeld stelle zwar eine angemessene Lohnersatzleistung dar, müsse aber verbessert werden. «Die Regelung muss für den gesamten Zeitraum der Pandemie tragen, um Eltern so viel Planungssicherheit zu geben wie möglich», sagte Hannack.

Die sogenannten Kinderkrankentage waren für das laufende Jahr verdoppelt worden: Pro Elternteil gibt es nun 10 statt 20, Alleinerziehende bekommen 40 statt der üblichen 20 Tage. Die Leistung kann nicht nur genutzt werden, wenn ein Kind krank ist, sondern auch, wenn Kita oder Schule wegen Corona-Maßnahmen geschlossen oder nur im eingeschränkten Betrieb sind. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Laut Hannack sollten zukünftig alle politischen Maßnahmen daraufhin überprüft werden, ob sie die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern. «Die Ziele sind klar: Wir brauchen bessere Löhne in frauendominierten Berufen, mehr Frauen in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit», sagte die Gewerkschaftlerin.

(dpa)

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