Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf Hilfen für kurzzeitig Beschäftigte in der Kulturszene wie etwa Schauspieler verständigt. Neben den Soloselbstständigen und den unselbstständig Beschäftigten sollen auch die «kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten» Hilfen von bis zu 7500 Euro für Januar bis Juni 2021 beantragen können, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heißt.
Damit werden nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler unterstützt. Sie waren bei den Hilfsprogrammen bisher durch den Rost gefallen, weil sie jeweils nur für Gastspiele an Theatern oder für Filme beschäftigt sind. Daraus ergibt sich wegen kurzer Beschäftigungszeiten kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig haben sie in der Pandemie weitgehend keine Beschäftigungsmöglichkeiten.
«Wir dürfen in dieser Krise unsere kulturelle Identität nicht preisgeben und müssen die Menschen unterstützen, die sie verkörpern», sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zeigte sich erfreut, «dass wir auch für die von der Pandemie hart getroffenen Schauspielerinnen und Schauspieler zielgerichtet finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen können». Aus Sicht von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erhalten nun «auch diejenigen in der Kulturbranche ein faires und großzügiges Angebot, die unter der Pandemie persönlich und wirtschaftlich mit am stärksten leiden».