Letztes Update:
20210203171939

Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen auf FFP2-Masken noch warten

14:18
03.02.2021
Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die auf die angekündigten kostenlosen FFP2-Masken warten, müssen sich noch gedulden. Die Berechtigungsscheine zum Abholen in der Apotheke an insgesamt etwa fünf Millionen Bedürftige wurden von den Krankenkassen bisher nicht verschickt. Dies teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Kassen (GKV) am Mittwoch auf Anfrage mit. «Wann der Versand praktisch starten wird, lässt sich noch nicht sagen», sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor müssten noch wichtige Fragen geklärt werden.

Der Verband verwies darauf, dass die notwendige Änderung der sogenannten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung von der Regierung noch beschlossen werden müsse. «Beispielsweise benötigen die Krankenkassen die Druckvorlage für das Schreiben der Bundesregierung, welches als Berechtigungsschein verschickt werden soll», sagte Lanz. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, die Verordnung sei in Arbeit. Zu Details werde man sich später äußern.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten vergangene Woche angekündigt, dass etwa fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung je zehn kostenlose FFP2-Masken erhalten sollen. Hintergrund sind die neuen Vorschriften zum Tragen medizinischer Masken in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen. Mit einem Schreiben ihrer Krankenversicherung und einem Ausweisdokument sollen die Masken in der Apotheke abgeholt werden können.

In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief Spahns und Heils an die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von Union und SPD vom Dienstag heißt es, die Betroffenen würden das Schreiben «zeitnah» von ihren Krankenkassen bekommen. Die Verordnung dazu werde bis Ende dieser Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Regel treten Verordnungen dann oder einen Tag später in Kraft.

(dpa)

Alkoholverbot in Kölner Karnevals-Hotspots

13:51
03.02.2021
In Köln gilt während der Karnevalstage wegen des Coronavirus ein weitgehendes Alkoholverbot. «Es wird an den sogenannten tollen Tagen, die mit Weiberfastnacht beginnen und mit Veilchendienstag enden, ein Alkohlverkaufs- und Konsumverbot geben, zu unterschiedlichen Zeiten», kündigte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) am Mittwoch an. An Weiberfastnacht werde das Verbot ab 11 Uhr gelten, an den anderen Tagen ab 15 Uhr. Das Verbot werde nicht stadtweit gelten, sondern nur an den Stellen, an denen sich die Feiern normalerweise konzentrierten.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen