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20210203122956

Notärtzin Federle: Schnelltest-Plan ist nicht ausreichend

11:58
03.02.2021
Die Tübinger Notärztin Lisa Federle hat den Plan von Sozialminister Manne Lucha (Grüne), Schnelltests bei Lehrern, Erziehern und Kindern nur bei Symptomen anzuwenden, als nicht umfassend bezeichnet. «Menschen mit Symptomen gehören zum Arzt. Schnelltests sind dazu gedacht, um mit Corona infizierte Menschen ohne Symptome herauszufischen, damit sie andere nicht anstecken», sagte Federle am Mittwoch in Tübingen. Die ganze Zeit werde davor gewarnt, dass viele Menschen auch symptomlos ansteckend seien. «Hier müssen wir ran. Ich erwarte, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein Machtwort spricht», erklärte Federle.

Federle hatte in der zweiten Corona-Welle mit Hilfe von Spendengeldern Corona-Schnelltests gekauft und bietet seitdem in der Tübinger Innenstadt kostenlose Schnelltests für jedermann an. Die Aktion wurde vom baden-württembergischen Sozialministerium in der Vorweihnachtszeit auf weitere Städte ausgedehnt. Das Projekt findet Federle zufolge bundesweit Nachahmer, beispielsweise in Reutlingen, Pfaffenhofen oder Groß-Gerau.

Lehrer, Erzieher und Kinder an Schulen und Kitas sollen Minister Lucha zufolge bei Symptomen eine Selbsttestung zu Hause vornehmen. Bei positivem Testergebnis sollten sie der jeweiligen Einrichtung fernbleiben, sagte der Grünen-Politiker. Dadurch könnte die geplante Öffnung von Grundschulen und Kindertagesstätten nach dem Faschingsferien mit einer erweiterten Teststrategie begleitet werden.

(dpa)

Abschiebungsverbot für afghanischen Asylbewerber wegen Corona

11:57
03.02.2021
Ein Asylbewerber aus Afghanistan darf nach einem Gerichtsbeschluss wegen der coronabedingt verschlechterten Lebensbedingungen nicht in seine Heimat abgeschoben werden. Ihm werde es dort voraussichtlich nicht gelingen, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen, argumentierte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil von Mitte Dezember 2020. Anderes würde gelten, wenn er nach seiner Rückkehr ein familiäres oder soziales Netzwerk, finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte oder ein ausreichendes Vermögen habe. Diese begünstigenden Umstände lägen aber bei dem Kläger nicht vor.

Andere Oberverwaltungsgerichte hatten zuletzt ganz anders entschieden als die Mannheimer Richter. In Bayern etwa wurde einem jungen gesunden Mann zugemutet, trotz der Corona-Pandemie nach Afghanistan zurückzukehren. In Bremen und Rheinland-Pfalz kamen noch die Kriterien durchsetzungsfähig beziehungsweise durchsetzungsfähig und sozial eingebettet hinzu.

In dem Mannheimer Berufungsverfahren wich der 11. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, nach der einem leistungsfähigen Mann eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar sei. Aufgrund der Schilderung einer Sachverständigen über die Entwicklung des Landes in der Pandemie zeigte sich das Gericht jetzt aber überzeugt, dass ein aus dem Westen zurückkehrender Mann keine Chance habe, auf dem Tagelöhnermarkt eine Arbeit zu finden - sofern ihm nicht anderweitig ein Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet wird. Die Situation des Klägers rechtfertige ein Abschiebungsverbot.

Mitte Januar waren fünf Gefährder und Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben worden. Das Innenministerium will prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf weitere Abschiebungen aus dieser Personengruppe haben könnte. Bei anderen Gruppen sei man mit Abschiebungen derzeit zurückhaltend, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Der 2016 nach Deutschland eingereiste Mann hatte gegen seinen abgelehnten Asylbescheid erfolglos beim Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt. Im Berufungsverfahren ging es nur um die Frage der Abschiebung. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Az. A11 S 2042/20).

(dpa)

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