Die beweglichen Ferientage (auch bekannt als Faschingsferien) seien keine fest geplanten Ferien - die Schulen können selber entscheiden, wann diese freien Tage verplant werden. "Sie werden zwar in der Regel immer über die Faschingstage genommen, aber das ist kein Muss ".
Die Landesregierung habe keine Handhabe darüber, ob diese beweglichen Ferientage wie geplant stattfinden oder nicht.