Letztes Update:
20210116181807

Südafrikanische Corona-Variante erstmals in Dänemark nachgewiesen

18:17
16.01.2021
Die zuerst in Südafrika aufgetretene Variante des Coronavirus ist zum ersten Mal in Dänemark nachgewiesen worden. Der Fund der Variante B.1.351/501Y hänge mit einer Reise nach Dubai zusammen, teilte das dänische Gesundheitsinstitut SSI am Samstagabend mit. Die aus England stammende Corona-Mutante ist bereits vor Wochen im nördlichsten deutschen Nachbarland eingetroffen: Sie wurde bisher 256 Mal im Land nachgewiesen.

Die britische Variante macht nach SSI-Angaben im Augenblick 3,6 Prozent aller positiven Corona-Befunde aus, die man in Dänemark sequenziert. Das Institut geht allerdings davon aus, dass diese Mutation in den kommenden Wochen und Monaten häufiger vorkommen wird - wie häufig, das hänge davon ab, wie gut die Kontaktzahlen kontrolliert werden könnten.

Südafrika hatte Ende vergangenen Jahres die Entdeckung der neuen Corona-Variante bekanntgegeben. Sie hat Experten zufolge Ähnlichkeiten mit der Virus-Mutation aus Großbritannien, hat sich aber demnach unabhängig entwickelt.

(dpa)

Nürnberger «Gottesdienst»-Demo gegen Corona-Regeln nicht erlaubt

17:47
16.01.2021
Nach dem Verbot von Versammlungen gegen die aktuellen Corona-Beschränkungen in Nürnberg ist für Sonntag in den sozialen Netzwerken zu einem Gottesdienst vor einer Kirche aufgerufen worden. Polizei und Stadt wiesen darauf hin, dass auch ein solches Treffen verboten ist. Das Evangelisch-Lutherische Dekanat Nürnberg und die Katholische Stadtkirche distanzierten sich von dem Aufruf und teilten mit, die geplante Demonstration habe nichts mit den liturgischen Feiern in den Kirchen zu tun.

«Die Initiatoren dieser Veranstaltung wollen damit wohl einen Ersatz für die verbotene Demonstration schaffen», erklärten die Kirchen in einer gemeinsamen Mitteilung. Auf Twitter bat das Evangelisch-Luterische Dekanat Nürnberg die Menschen, zu Hause zu bleiben und nicht zu der Versammlung vor der Lorenzkirche zu kommen.

Die Stadt Nürnberg hatte drei Veranstaltungen aus dem Umfeld von Gegnern der Corona-Maßnahmen untersagt. Grund dafür sei, dass zu erwarten ist, dass die Auflagen missachtet und Abstandregeln nicht eingehalten werden, hieß es. Eine vierte angekündigte Versammlung wurde von den Veranstaltern zurückgezogen.

(dpa)

Erweiterte Testpflicht für Beschäftigte und Besucher in Altenheimen

15:43
16.01.2021
Mit einer erweiterten Testpflicht für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie einer Pflicht, Besucher und externe Dritte zu testen, verstärkt Baden-Württemberg den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Eine entsprechende Regelung sei in die vom Kabinett beschlossene und am Samstag verkündete Corona-Verordnung aufgenommen worden und solle ab Montag greifen, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Samstag in Stuttgart.

«Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen», erklärte Lucha. Alten- und Pflegeheime seien Brennpunkte der Corona-Pandemie. Seit Mitte Dezember 2020 (Kalenderwoche 51) wurden dem Landesgesundheitsamt nach Angaben des Ministers 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2545 Sars-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt.

Die Regelung, dass Besucher und Externe Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt laut Lucha bestehen. Neu sei jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Testung anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich sei, könnten für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen.

Neu sei auch die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssten sich drei Mal anstatt zwei Mal pro Woche testen lassen. Dabei gebe es Ausnahmen, etwa für Notärzte.

(dpa/lsw)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen