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20210113081347

Inlandstourismus bricht im November ein

08:12
13.01.2021
Die Corona-Krise hat das Hotelgewerbe in Deutschland im vergangenen Jahr mit voller Wucht getroffen. Nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Übernachtungen von Reisenden aus dem In- und Ausland gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent auf das Rekordtief von 299 Millionen gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit dem Vorliegen gesamtdeutscher Ergebnisse im Jahr 1992 mit damals 318,4 Millionen Übernachtungen, wie die Wiesbadener Behörde am Mittwoch mitteilte.

Im November brach die Zahl Übernachtungen gegenüber dem Vorjahresmonat um 72,2 Prozent auf 9,0 Millionen ein. Zur Bekämpfung wieder steigender Corona-Zahlen war ein Teil-Lockdown verhängt worden. Übernachtungen von Privatreisenden in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben wurden verboten. Einen ähnlichen Rückgang hatte es auch im Mai 2020 mit minus 75 Prozent gegeben. Im April, also kurz nach dem Beginn des ersten Lockdowns, war die Zahl der Übernachtungen 89 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat.

Nur knapp 39 500 der etwa 52 200 statistisch erfassten Beherbergungsbetriebe hatten den Angaben zufolge im November geöffnet. Die Wiesbadener Statistiker berücksichtigen Unterkünfte mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten.

(dpa)

Steuerberaterverband erwartet hohe Rückforderungen bei Corona-Hilfen

04:55
13.01.2021
Der Deutsche Steuerberaterverband beklagt einen großen Korrekturaufwand bei Anträgen für die staatliche Überbrückungshilfe in der Corona-Krise. «Ich gehe davon aus, dass wegen der neuen Fixkosten-Regel 80 Prozent bis 90 Prozent aller Anträge für Überbrückungshilfen noch einmal angepackt werden müssen», sagte Verbandspräsident Harald Elster der Zeitung «Welt». In der Folge müssten viele Unternehmen entweder bereits gezahlte Hilfen zurückzahlen oder sie bekämen weniger Geld, als sie ursprünglich gedacht hätten.

Elster forderte eine längere Antragsfrist, um die bereits gestellten Anträge zu überarbeiten. «Ein Verlängerung der Frist bis zum 28. Februar ist notwendig», sagte er. Bislang endet sie am 31. Januar. Erst kürzlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium nach Absprache mit der EU-Kommission klargestellt, dass Überbrückungshilfen lediglich ein Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten sein dürfen. Regelungen bei der Überbrückungshilfe II wurden wegen des EU-Beihilferechts angepasst. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind «ungedeckte Fixkosten» Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen - also für Kosten, die eine Firma nicht mit den noch vorhandenen Einnahmen decken kann.

Unter anderem der Bundesverband der Freien Berufe hatte zuletzt kritisiert, dass eine auf ungedeckte Fixkosten beschränkende Regelung bei der Berechnung der Überbrückungshilfen erst nachträglich aufgenommen worden sei. Damit rutschten sicher etliche Anträge mindestens in die Grauzone, Rückzahlungen seien zu befürchten.

Seit Beginn der Pandemie beschloss die schwarz-rote Koalition umfassende Hilfsprogramme, um die Folgen der Pandemie für Firmen und Jobs einzudämmen. Doch mit den November- und Dezemberhilfen sowie den Überbrückungshilfen hat der Bund ein komplexes System geschaffen, das für viele schwer verständlich ist. Zuletzt hatte es Verzögerungen bei der Auszahlung der Novemberhilfen gegeben. Die Hilfsprogramme nehmen laut Elster mittlerweile einen erheblichen Teil der Arbeit der Steuerberater ein.

(dpa)

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